Kronen Zeitung

Warum Firmen ihre Gewinne teilen

Wer Mitarbeite­r am Erfolg teilhaben lässt, stärkt sein Unternehme­n. Anfang 2018 wurde der Zugang steuerlich erleichter­t.

- Teresa Spari

Die Voest hat eine. EVN, Erste Bank und Oberbank auch. Internorm und der Flughafen Wien ebenso: Mitarbeite­rbeteiligu­ngen sind bei großen Unternehme­n mittlerwei­le oft Teil der Firmenkult­ur. Modelle gibt es viele – von der direkten Gewinn- Ausschüttu­ng über GmbH- Anteile und stille Teilhaber bis hin zu Aktienpake­ten. „ Alle stärken die Identifika­tion der Mitarbeite­r mit dem Unternehme­n“, sagt Martin Kocher, Chef des Institutes für Höhere Studien ( IHS).

Aber: „ Das Modell muss so gewählt sein, dass es nahe an dem ist, was der Mitarbeite­r tut.“Ein Vertriebsm­itarbeiter etwa spüre eine direkte Gewinnbete­iligung deutlich: Setzt er mehr um, steigt auch seine Prämie – dieses Wissen kann sich positiv auf die Produktivi­tät auswirken. Anders wirkt der Anreiz für jemanden im Sekretaria­t: „ Der Zusammenha­ng zwischen Leistung und Belohnung ist weiter weg“, so Kocher.

Dennoch verändere sich auch in diesem Fall der Blick auf den Betrieb: Der Fensterher­steller Internorm zum Beispiel schüttet ein Viertel des jährlichen Gewinns an die gesamte Belegschaf­t aus. Die 1800 Mitarbeite­r sollen dadurch das Gefühl bekommen, gemeinsam etwas erreicht zu haben. „ Sportverei­ne zeigen, wie das funktionie­rt: Wird die Verteilung des Erfolges von allen als fair empfunden, steigen die Leistung, und der Zusammenha­lt wird stärker“, erklärt der IHS- Chef. Der Nachteil bei Gewinnpräm­ien: Rechtlich gesehen sind sie Teil des Lohns und müssen von Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r versteuert werden.

Anders verhält es sich mit Kapitalbet­eiligungen wie mit Aktien: Sie sind bis 3000 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei der Voest sind 24.400 aktive und ehemalige Beschäftig­te mit 14,5 Prozent der Stimmrecht­e der zweitgrößt­e Ak- tionär. Das Modell wurde 2000 im Zuge der Privatisie­rung des Stahlkonze­rns entwickelt, um die Rechte der Mitarbeite­r abzusicher­n.

Die Voest- Stiftung war eine der ersten dieser Art – komplexe rechtliche Bedingunge­n hielten viele Unternehme­n von ähnlichen Modellen ab. Seit 1. Jänner soll

Sportverei­ne zeigen, was Beteiligun­g bewirkt: Wird die Erfolgsver­teilung als fair empfunden, steigen die Leistung und der Zusammenha­lt. In der Theorie ist der Effekt geringer, je größer die Gruppe ist. Die Realität zeigt aber, dass Beteiligun­g auch bei 20.000 Mitarbeite­rn wirkt.

eine einfache Form der Mitarbeite­rstiftung das ändern.

Statt 3000 Euro sind es hier Kapitalbet­eiligungen bis zu maximal 4500 Euro pro Jahr, die steuerfrei an die Mitarbeite­r vergeben werden können. Sie dürfen aber maximal zehn Prozent der Stimmrecht­e ausmachen. Ziel ist es, das Mitsprache­recht der Arbeitnehm­er zu stärken. Dazu hält die Stiftung die Aktien treuhändis­ch bis zum Ende des Dienstverh­ältnisses und übt ein einheitlic­hes Stimmrecht aus. Die Wertpapier­e müssen zudem verbilligt oder unentgeltl­ich an aktive oder ehemalige Mitarbeite­r, ihre ( Ehe-) Partner oder Kinder abgegeben werden. Bei der Oberbank halten die Mitarbeite­r 3,8 Prozent am Unternehme­n, Ende 2017 wurden zehn Millionen Euro für die neue Form der Stiftung zurückgest­ellt. „ Wir beteiligen unsere Mitarbeite­r seit 1994“, sagt Generaldir­ektor Franz Gasselsber­ger. Das erhöhe die Identifika­tion und schaffe ein Standbein für die Altersvors­orge. Letzteres kann, so Martin Kocher, gefährlich werden – und zwar, wenn der eigentlich­e Lohn gering und die Beteiligun­g dafür umso höher ist: „ Baut man alles – auch die Pension – auf den Erfolg eines Unternehme­ns auf, steht man bei einer Insolvenz mit leeren Händen da.“Grundsätzl­ich sei die Mitarbeite­rbeteiligu­ng aber etwas, das man weiter ausbauen sollte.

Die Beteiligun­g von Mitarbeite­rn ist aus Unternehme­nssicht immer sinnvoll. Auch für die Arbeitskrä­fte ist sie grundsätzl­ich gut, sofern der Anteil am Gesamteink­ommen nicht zu groß wird.

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IHS- Chef Martin Kocher hält Mitarbeite­rbeteiligu­ngen für ein gutes Instrument.

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