Bub starb bei Fenstersturz: Geldstrafe für Adams Eltern
Fünfjähriger war in Kärnten auch schon von Balkon gefallen
Am Klagenfurter Bezirksgericht ist frohes Babylachen zu hören. Das kleine Menschlein ahnt ja nicht, dass seine Eltern wegen des Todes seines großen Bruders vor Gericht sitzen. Sie hatten den Fünfjährigen kurz allein in der Küche gelassen – das Kind öffnete das Fenster und stürzte 14 Meter in die Tiefe.
Zärtlich wiegt die Mutter ihr Baby im Arm. Das Kind kam kurz nach dem Tod Adams im vergangenen Oktober auf die Welt. Was die Mutter und auch der Vater bei dem Prozess empfinden, kann man nur ahnen: Die beiden Iraker bleiben während der Verhandlung vor Richterin Gabriela Kropf sehr ruhig, teilen via Dolmetscherin nur mit, dass sie sich schuldig fühlen.
Die Anklage von Bezirksanwältin Gerda Bogner lautet auf fahrlässige Tötung. Die Eltern, 32 und 37, hät- ten ihre Aufsichtspflicht verletzt, indem sie den Fünfjährigen alleine in der Küche ließen, er das Fenster öffnen, hinausklettern und aus der Wohnung in einem Klagenfurter Hochhaus 14 Meter tief abstürzen konnte. „ Ich bin nach dem Essen nur kurz hinausgegangen, um zu telefonieren“, murmelt der Vater. Doch die Justiz macht daraus einen Vorwurf: Adam war in seiner Entwicklung beeinträchtigt. Und schon vor zwei Jahren war er von einem Balkon gefallen, hatte den Sturz recht glimpflich überstanden. Daher hätten die Eltern auf das aufgeweckte Kind, das mit Gefahren nicht altersgerecht umzugehen verstand, umso mehr aufpassen müssen.
Urteil: 1200 Euro Geldstrafe für ihn, 800 für die Mutter. Beide nehmen an.