Kronen Zeitung

WIR DANKEN

-

Auf ein Packerl mit Geschenkar­tikeln wartete Ingeborg P. aus Linz vergeblich. Sie benachrich­tigte den Online- Shop, bei dem sie bestellt hatte. Der bestätigte den Versand der Ware. Auch eine Anfrage bei der Postzustel­lung brachte keinen Erfolg. „ Ich habe bis heute keine Lieferung erhalten“, schilderte Frau P. der Ombudsfrau. Die Österreich­ische

Post hat den Fall auf unsere Bitte hin geprüft. Die Leserin hatte eine Abstellgen­ehmigung mit der Post vereinbart. Das Paket sei verlässlic­h vor der Haustüre abgestellt worden, weshalb man keine Haftung übernehmen könne. Als Trostpflas­ter erhält Frau P. jedoch Postgutsch­eine.

Der Vater von Andrea K. aus Wien bewohnt ein Haus in einer Kleingarte­nanlage. Im Winter stürzte er bei Glatteis auf einem Weg in der Anlage und musste am Bein operiert werden. „ Der Weg war weder geschotter­t noch gestreut. Mein Vater musste nach der Operation neun Wochen lang eine Schiene tragen“, so Frau K. Doch die zuständige Versicheru­ng lehnte eine Schadeners­atzforderu­ng der Leserin ab. Die Wiener

Städtische Versicheru­ng erklärte auf Anfrage, dass am Tag des Unfalls der Weg sehr wohl gestreut gewesen sei. Wegen der besonderen Umstände sei man aber bereit, Schmerzens­geld zu bezahlen.

Weil er nach Deutschlan­d übersiedel­te, kündigte Stephan S. vorzeitig seinen Handyvertr­ag. „ Ein Mitarbeite­r gab mir die Auskunft, dass die restlichen Grundgebüh­ren bei einer Kündigung aus diesem Grund entfallen, was ich so nicht glauben konnte“, schilderte Herr S. Und natürlich schienen die Grundgebüh­ren auf der Endabrechn­ung dann auch auf. Laut T- Mobile ist bei Vertragsau­flösungen wegen Umzugs die Grundgebüh­r bis zu Vertragsen­de zu zahlen. Man bedauerte das Missverstä­ndnis, kam nun bei den offenen Kosten entgegen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria