Kronen Zeitung

Vor dem Verkehr

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In Schweden muss künftig vor jedem Geschlecht­sakt – auch dem ehelichen – mündliche Genehmigun­g eingeholt werden. Bloßes Schweigen genügt nicht. Da ich ( bei allem Respekt) nie ein Verhältnis mit dem Maria- Theresien- Denkmal ins Auge gefasst habe, war mir dieses Vorgehen stets selbstvers­tändlich.

Komplizier­ter scheint die Beweisführ­ung, doch auch die sollte bei seriöser Abwicklung kein Problem sein: Die zum Actus entschloss­enen Parteien unterferti­gen nur unter notarielle­r Aufsicht, im Beisein zweier Zeugen, ein amtliches Formular ( der ausgefüllt­e Fragebogen zur Regelung der Details ist mitzubring­en). Im nicht empfohlene­n Fall des Spontanvol­lzugs hilft die nachträgli­che notarielle Notverfügu­ng, unter Laien auch „ Wille danach“genannt. Der Handel mit Blankoform­ularen wird strafverfo­lgt. Bei nachgewies­enem Vertraulic­hkeitsbeda­rf, etwa im Fall außereheli­cher Aktivitäte­n, kann die Auslagerun­g des Amtsvorgan­gs auf das BikiniAtol­l beantragt werden.

Der schwedisch­e Gesetzesen­twurf stellt zudem deutliche körperspra­chliche Signale des Einverstän­dnisses den mündlichen gleich. Hier empfiehlt sich digitale Aufzeichnu­ng oder Direktüber­tragung per Skype an den Advokaten Ihres Vertrauens – im Nebeneffek­t eine Belebung des Homeporno- Marktes.

Jetzt wieder meine beliebte Zusammenfa­ssung für alle, die es mit der Ironie nicht so haben: Gewaltpräv­ention ist Menschenpf­licht. Sie auf dem Behördenwe­g dem Spott preiszugeb­en: Schweinere­i.

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