Kein Deutsch? 300 € Sozialgeld weniger
Regierung einigt siCh Auf neues MindestsiCherungs- Modell
Österreich soll für Zuwanderer unattraktiv werden. Darauf zielt die Neuregelung der Mindestsicherung ab. Deutsch ist künftig der Schlüssel zum Erhalt der vollen Sozialhilfe, wer die Sprache nicht beherrscht, erhält 300 Euro weniger. Generell gilt: Nachteile gibt es für Ausländer, Alleinerziehende bekommen einen Bonus.
Seit dem Jahr 2012 sei die Zahl der MindestsicherungsBezieher um 60 Prozent gestiegen, so Bundeskanzler Sebastian Kurz. Davon leben 50 Prozent in Wien, und davon wiederum seien die Hälfte Ausländer. Vizekanzler Heinz- Christian Strache sprach von „ explodierenden“Kosten – 2016 wurde bereits eine Milliarde ausgegeben.
Als „ gerecht“bezeichnet die Regierung nun das neue Modell, das sie den Bundesländern, die ja keine Einigung auf eine einheitliche Variante zustande gebracht haben, vorsetzt. Ziel sei es, mehr Anreize zu schaffen, arbeiten zu gehen und die „ Zuwanderung ins Sozialsystem“zu bekämpfen, sagen Kurz und Strache.
Und so sieht die neue Mindestsicherung aus:
Die Höhe der Mindestsicherung bleibt weiterhin bei 863 Euro. Anerkannte Flüchtlinge brauchen dafür einen Nachweis, dass sie Deutsch auf dem Niveau B1 ( Pflichtschulabschluss) beherrschen sowie einen Wertekurs absolviert haben. Sonst bekommen sie 300 Euro weniger. Überprüft werden die Sprachkenntnisse vom Integrationsfonds. Nach einer Übergangsfrist soll diese Maßnahme nicht nur für
neue, sondern auch für bestehende Mindestsicherungs- Bezieher gelten.
Ausländer, die keine anerkannten Flüchtlinge sind, müssen fünf Jahre warten, bis sie Anspruch auf Mindestsicherung haben.
Großfamilien bekommen deutlich weniger Geld. So gibt es für das erste Kind maximal 25 Prozent der Mindestsicherung, für das zweite noch 15 Prozent und ab dem dritten Kind nur noch fünf Prozent. Derzeit gibt es in Wien mehr als 25 Prozent für jedes Kind.
Alleinerziehende erhalten einen Bonus: Maximal 100 Euro für das erste minderjährige Kind, 75 Euro für das zweite und 50 Euro für das dritte.
Der Gesetzesvorschlag soll bis Ende Juni in Begutachtung gehen.