Kronen Zeitung

Freundin stach mit Küchenmess­er zu

Für Geschworen­e kein Mordversuc­h

- S. Thurner

Sie soll ihn immer wieder geschlagen und getreten, er sie an den Haaren gezogen haben – doch die Liebe zwischen einer 50- jährigen Tirolerin und eines gebürtigen Holländers war größer. Bis im November 2017 einer der vielen Streits völlig eskalierte und sie ihrem Lebensgefä­hrtin ein Messer in den Bauch stach . . .

„ Meine Mandantin ist keine mordlustig­e Furie, sie ist in einen SchuldenSt­reit ihres Ex geraten“, meinte der Verteidige­r der Frau am Innsbrucke­r Landesgeri­cht. Daher habe der 49- Jährige die Angeklagte auch sehr aggressiv empfangen, als sie angetrunke­n nach Hause kam. „ Er hat am Balkon laut gebrüllt, dass ich ihn abstechen wolle. Vielleicht hat er alles inszeniert und wollte mich loswerden“, so die Kellnerin. Wenig später bekam der Holländer tatsächlic­h ein Küchenmess­er, mit dem die Tirolerin gerade ihre Jause machte, in den Bauch gerammt. „ Er hat mich an den Haaren gezogen, und da hat offenbar die Hebelwirku­ng eingesetzt“, schluchzte die 50Jährige. Für Gerichtsme­diziner Walter Rabl aber eher unwahrsche­inlich, dass der Stich passiv durch eine Abwehrhalt­ung passiert sei.

Für die Geschworen­en war die Tat dennoch einstimmig kein Mordversuc­h. Wegen fahrlässig­er schwerer Körperverl­etzung wurde die Frau zu zwei Jahren – 18 Monate davon bedingt – verurteilt. Nicht rechtskräf­tig.

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Gerichtsme­diziner Rabl

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