Freundin stach mit Küchenmesser zu
Für Geschworene kein Mordversuch
Sie soll ihn immer wieder geschlagen und getreten, er sie an den Haaren gezogen haben – doch die Liebe zwischen einer 50- jährigen Tirolerin und eines gebürtigen Holländers war größer. Bis im November 2017 einer der vielen Streits völlig eskalierte und sie ihrem Lebensgefährtin ein Messer in den Bauch stach . . .
„ Meine Mandantin ist keine mordlustige Furie, sie ist in einen SchuldenStreit ihres Ex geraten“, meinte der Verteidiger der Frau am Innsbrucker Landesgericht. Daher habe der 49- Jährige die Angeklagte auch sehr aggressiv empfangen, als sie angetrunken nach Hause kam. „ Er hat am Balkon laut gebrüllt, dass ich ihn abstechen wolle. Vielleicht hat er alles inszeniert und wollte mich loswerden“, so die Kellnerin. Wenig später bekam der Holländer tatsächlich ein Küchenmesser, mit dem die Tirolerin gerade ihre Jause machte, in den Bauch gerammt. „ Er hat mich an den Haaren gezogen, und da hat offenbar die Hebelwirkung eingesetzt“, schluchzte die 50Jährige. Für Gerichtsmediziner Walter Rabl aber eher unwahrscheinlich, dass der Stich passiv durch eine Abwehrhaltung passiert sei.
Für die Geschworenen war die Tat dennoch einstimmig kein Mordversuch. Wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung wurde die Frau zu zwei Jahren – 18 Monate davon bedingt – verurteilt. Nicht rechtskräftig.