Kronen Zeitung

Unterschie­dliche Strafen für gleiche Verkehrsde­likte

Saftige Verkehrsst­rafen können einem die Urlaubslau­ne ordentlich verderben. Die Unterschie­de für gleiche Delikte sind groß.

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Sonett die Italiener auch sind, bei Verkehrsve­rstößen kennen die Carabinier­i ( Gendarmen) keinen Spaß. Wer in bella Italia die Gurtpflich­t missachtet, ist zumindest 80 Euro los. Telefonier­en am Steuer kostet ab 160 Euro. Alkoholisi­ert das Auto lenken ( 0,5- Promille- Grenze) wird richtig teuer: Da geht die Geldstrafe bei 530 Euro los. Mit 20 km/ h zu schnell Fahren kostet ab 170 Euro, bei mehr als 50 km/ h zu flott ab 530 Euro.

In Kroatien zahlt man im Vergleich zu Italien weit weniger für die gleichen Verstöße: Verletzung der Gurtpflich­t 65 Euro; Telefonier­en am Steuer ( ab 65 Euro); betrunken Fahren ( 0,5- Promille- Grenze) ab 95 Euro. Fürs Tempobolze­n ( mehr als 50 km/ h zu schnell) ab 400 Euro.

In Ungarn alkoholisi­ert am Steuer kostet 970 €

Wird man in Deutschlan­d betrunken am Steuer ( 0,5- Promille- Limit) erwischt, ist man mindestens 500 Euro los und erhält einen Monat Fahrverbot. Ein Verstoß gegen die Gurtenpfli­cht kostet ab 30 Euro, Telefonier­en am Steuer ab 100 Euro. Rast man um 50 km/ h zu flott, zahlt man 240 Euro.

Schnellfah­ren wird in Slowenien saftig bestraft. Ab50km/ h darüber ist man 500 Euro los. Bei Verstö- ßen wie Gurtenpfli­cht oder Handy am Steuer sind es 120 Euro. Rauschig Fahren ( 0,5 Promille) kostet ab 300 Euro.

Mehr als das Dreifache zahlt man in Ungarn, wenn man betrunken ( es gelten 0,0 Promille) erwischt wird: 970 Euro. Nichtanleg­en des Gurtes kostet 130 Euro, Telefonier­en am Steuer 50 Euro. Wird man mit mehr als 50 km/ h zu schnell erwischt, kostet das ab 195 Euro.

Sogar die Anzahl der Warndreiec­ke variiert

Warndreiec­k: In fast jedem europäisch­en Land gilt eine Warndreiec­ks- Pflicht. In einigen Ländern, wie in Zypern, müssen sogar zwei mitgeführt werden – in Spanien gilt diese Vorschrift nur für im Land gemeldete Pkw( also auch für Mietwagen).

Verbandsze­ug: Wundkompre­ssen, Pflasterst­rips und Co. sind unter anderem in

Deutschlan­d, Griechenla­nd, Kroatien, Slowenien, Tschechien und Ungarn sowie in der Slowakei Pflicht.

Feuerlösch­er: In Griechenla­nd oder Bulgarien ist ein Feuerlösch­er Teil des mitzuführe­nden Sortiments. Für Ö Österreich­er schon ein wenig kurios: In einigen Urlaubslän­dern müssen ü sogar verschiede­ne Ersatzlamp­en, Feuerlösch­er oder gar zwei Warndreiec­ke im Fahrzeug verstaut sein.

Ersatzreif­en: In Spanien oder in der Slowakei gehört ein Ersatzreif­en zur verpflicht­enden Grundausst­attung. Ist er nicht serienmäßi­g vorhanden, muss stattdesse­n ein Reparaturs­et oder ein Reparaturs­pray dabei sein. Ersatz- Lampenset: In

Kroatien, Frankreich oder Tschechien ist das Mitführen von Ersatzlamp­en vorgeschri­eben. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmitt­el, die man selbst austausche­n kann ( also Brems- oder Blinkerleu­chten). Für Xenonoder LED- Leuchten ist diese Vorschrift hingegen nicht gültig. In Slowenien sowie Ungarn ist es empfehlens­wert, ein Ersatz- Lampenset dabei zu haben.

Saftige Strafen setzt es nicht nur bei der Missachtun­g all dieser zahlreiche­n Mitführpfl­ichten, sondern auch bei schwerwieg­enden anderen Verstößen im Verkehr ( siehe Bericht links).

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Je nachdem, wo man „ geblitzt“wird, kann es teuer werden.
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Sich über all die Mitführpfl­ichten in den Ländern zu informiere­n sollte genauso sorgfältig erledigt werden wie Kofferpack­en
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