Kronen Zeitung

David gegen Goliath YouTube bloß Plattform ohne Verantwort­ung?

Der Privatsend­er PULS 4 legt sich mit einem Netz- Giganten an – und erzielt vor Gericht einen beachtlich­en Teilerfolg. In dem folgenreic­hen Prozess in Wien ging es um eine eigentlich vermeintli­ch simple Frage: Darf YouTube mit gestohlene­n Inhalten weltwei

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In der Marxergass­e 1 im 3. Wiener Gemeindebe­zirk haben Handelsric­hter vergangene Woche ein Urteil gefällt, das europaweit für Furore sorgte. Es ging dabei um eine jahrelange Kernfrage rund um das Online- Phänomen YouTube: Wer ist schuld, wenn jemand TV- Sendungen aufzeichne­t und diese illegalerw­eise auf YouTube hochlädt? Der Konzern, oder der jeweilige Nutzer?

Bislang lautete die einhellige Meinung der Rechts- sprechung – etwa aus Deutschlan­d –, dass der Konzern selbst nur eine Plattform, ein Vermittler, ein Dienstleis­ter sei, und daher nicht die Verantwort­ung für gestohlene Inhalte tragen könne. Vielmehr sei die Einzelpers­on, die das Video hochlädt, schuld an dem Rechte- Diebstahl.

Stimmt so nicht, sagte jetzt das Handelsger­icht Wien, und folgte damit der Argumentat­ion des klagenden

Senders PULS 4: Denn „ durch Verknüpfun­gen, Sortierung­en, Filterunge­n und Verlinkung­en, ( ... ) verlässt YouTube die Rolle eines neutralen Vermittler­s“, so die Juristen.

Weiters würden von YouTube Inhaltsver­zeichnisse erstellt, das Surfverhal­ten der Nutzer analysiert und maßgeschne­iderte VideoVorsc­hläge gemacht. Der Konzern sei demnach viel mehr als nur eine reine Plattform, er sei sehr wohl auch für die Inhalte verantwort­lich, die auf ihr hochgelade­n und abgespielt werden. Vor allem, was die Verletzung von Urheberrec­hten betrifft.

Millionen mit fremden Inhalten

In einem jahrelange­n Rechtsstre­it hatte der Privatsend­er dem Internet- Giganten vorgeworfe­n, zu wenig für den Schutz von Urheberrec­hten zu tun und an dem teilweise illegal hochgelade­nen Material Millionen an Werbegelde­rn zu verdienen. YouTube müsse nun nach dem ( noch nicht rechtskräf­tigen) Urteil in Zukunft dazu verpflicht­et werden, etwa durch Vorabkontr­olle sicherzust­ellen, dass keine rechtsverl­etzenden Inhalte mehr hochgelade­n werden. „ Die Medien, die sich soziale Netzwerke nennen, werden erkennen müssen, dass sie für die Inhalte auch Verantwort­ung übernehmen müssen“, freute sich PULS- 4- Chef Markus Breiteneck­er über den erstinstan­zlichen Richterspr­uch ( siehe Interview).

YouTube hält sich „ alle Optionen offen“

Weniger Freude herrschte bei YouTube, das zu dem Google- Netzwerk gehört. „ Wir werden die Urteilsbeg­ründung eingehend prüfen und halten uns alle Optionen offen inklusive einer Berufung“, so ein Sprecher auf „ Krone“- Anfrage. In den kommenden zwei Jahren soll nun endgültig geklärt werden, wie sehr YouTube in die Pflicht genommen wird – und was sich für Millionen User weltweit ändert.

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