David gegen Goliath YouTube bloß Plattform ohne Verantwortung?
Der Privatsender PULS 4 legt sich mit einem Netz- Giganten an – und erzielt vor Gericht einen beachtlichen Teilerfolg. In dem folgenreichen Prozess in Wien ging es um eine eigentlich vermeintlich simple Frage: Darf YouTube mit gestohlenen Inhalten weltwei
In der Marxergasse 1 im 3. Wiener Gemeindebezirk haben Handelsrichter vergangene Woche ein Urteil gefällt, das europaweit für Furore sorgte. Es ging dabei um eine jahrelange Kernfrage rund um das Online- Phänomen YouTube: Wer ist schuld, wenn jemand TV- Sendungen aufzeichnet und diese illegalerweise auf YouTube hochlädt? Der Konzern, oder der jeweilige Nutzer?
Bislang lautete die einhellige Meinung der Rechts- sprechung – etwa aus Deutschland –, dass der Konzern selbst nur eine Plattform, ein Vermittler, ein Dienstleister sei, und daher nicht die Verantwortung für gestohlene Inhalte tragen könne. Vielmehr sei die Einzelperson, die das Video hochlädt, schuld an dem Rechte- Diebstahl.
Stimmt so nicht, sagte jetzt das Handelsgericht Wien, und folgte damit der Argumentation des klagenden
Senders PULS 4: Denn „ durch Verknüpfungen, Sortierungen, Filterungen und Verlinkungen, ( ... ) verlässt YouTube die Rolle eines neutralen Vermittlers“, so die Juristen.
Weiters würden von YouTube Inhaltsverzeichnisse erstellt, das Surfverhalten der Nutzer analysiert und maßgeschneiderte VideoVorschläge gemacht. Der Konzern sei demnach viel mehr als nur eine reine Plattform, er sei sehr wohl auch für die Inhalte verantwortlich, die auf ihr hochgeladen und abgespielt werden. Vor allem, was die Verletzung von Urheberrechten betrifft.
Millionen mit fremden Inhalten
In einem jahrelangen Rechtsstreit hatte der Privatsender dem Internet- Giganten vorgeworfen, zu wenig für den Schutz von Urheberrechten zu tun und an dem teilweise illegal hochgeladenen Material Millionen an Werbegeldern zu verdienen. YouTube müsse nun nach dem ( noch nicht rechtskräftigen) Urteil in Zukunft dazu verpflichtet werden, etwa durch Vorabkontrolle sicherzustellen, dass keine rechtsverletzenden Inhalte mehr hochgeladen werden. „ Die Medien, die sich soziale Netzwerke nennen, werden erkennen müssen, dass sie für die Inhalte auch Verantwortung übernehmen müssen“, freute sich PULS- 4- Chef Markus Breitenecker über den erstinstanzlichen Richterspruch ( siehe Interview).
YouTube hält sich „ alle Optionen offen“
Weniger Freude herrschte bei YouTube, das zu dem Google- Netzwerk gehört. „ Wir werden die Urteilsbegründung eingehend prüfen und halten uns alle Optionen offen inklusive einer Berufung“, so ein Sprecher auf „ Krone“- Anfrage. In den kommenden zwei Jahren soll nun endgültig geklärt werden, wie sehr YouTube in die Pflicht genommen wird – und was sich für Millionen User weltweit ändert.