Privat- Klagen gegen Qualm
Wiener Gastronom und junge Nichtraucherin wollen Aufhebung des Gesetzes
Nachdem die Gemeinde Wien die Aufhebung des Rauchverbotes in Lokalen juristisch bekämpft, gibt es weitere Klagen: Zwei Gastronomiebetriebe sowie eine jugendliche Nichtraucherin wollen die Regelung privat zu Fall bringen. Verfassungsexperten haben aber bereits betont, dass die Chancen dafür eher gering sind.
Einer der privaten Kläger ist der Wiener Gastronom Markus Artner. Er begründet seine Vorgangsweise so: „ Die eingebrachten Individualanträge sind ein Zeichen der Zivilgesellschaft gegen den vom Gesetzgeber verordneten Rückschritt beim Schutz der Gesundheit von Gästen und Arbeitnehmern.“Seiner Ansicht nach hätte das generelle Rauchverbot die Wettbewerbsverzerrungen unter den Gastronomiebetrieben sowie die mit dem jahrelangen Hin und Her verbundenen unternehmerischen Unsicherheiten beseitigt. Neben Artner haben eine junge Nichtraucherin sowie deren Vater den VfGH zur Prüfung der Regelung angerufen.
Diesbezüglich äußerten die zwei Verfassungsjuristen Theo Öhlinger und Heinz Mayer schon ihre Bedenken, als die Gemeinde Wien die Klage gegen die Aufhebung des Rauchverbotes beim Verfassungsgerichtshof eingebracht hatte. „ Ich fürchte, dass die Gemeinde Wien eine Bauchlandung erfahren wird“, betonte Öhlinger damals. Mayer sah dies ähnlich. Begründung: Es sei keine Sache des VfGH, darüber zu entscheiden, ob es ein Rauchverbot in der Gastronomie geben werde oder nicht. „ Ich halte die Aufhebung auch für schlecht, aber nicht alles, was schlecht ist, ist deshalb auch schon verfassungswidrig“, sagte Öhlinger unmissverständlich.