WIR DANKEN
Zur Absicherung eines
Kredits für sich und seine damalige Freundin hatte Leser Paul W. aus Wien einst eine Er- und Ablebensversicherung abgeschlossen. Als seine Beziehung allerdings in die Brüche ging und derWienerspäter mit einer neuen Partnerin eine Familie gründete, wollte er die vergleichsweise teure Versicherung auflösen und zu einer günstigeren Variante wechseln. Seine diesbezüglichen Anfragen bei der Bank blieben vorerst aber ungehört, weshalb er schließlich die Ombudsfrau kontaktierte. Nach unserer Anfrage hat sich die BAWAG Group bereit erklärt, dem Leser in diesem Fall kulanterweise entgegenzukommen und ihm den Umstieg auf ein anderes, günstigeres Versicherungsprodukt möglich zu machen sowie die angefallenen Umstiegskosten ausnahmsweise zu erlassen.
Aufgrund einer schweren Erkrankung
wurde einem Leser kürzlich die Pension gewährt. An sich eine gute Nachricht – für WalterV. bedeutete es allerdings, dass er aus seiner Wohnung ausziehen sollte: D er Wiener bewohnt nämlich eine sogenannte Poolwohnung, die – grob erklärt – fürehemals obdachlose Menschen mit Betreuungsbedarf zur Verfügung steht. D er Mietvertrag kann, wenn es keine Probleme gibt, dabei spätervom betreuenden Verein direkt auf den Betroffenen selbst übergehen. Zuerst sollte derLeser nun also aufgrund seines Pensionsbezuges ausziehen, später wurde Herrn V. eine Ersatzwohnung angeboten. Ein ärztliches Gutachten aberbesagte, dass derWienerwegen seiner Krankheit gar nicht in derLage füreinen Umzug sei. Weshalb er, ob seiner verzweifelten Lage, letztlich uns schrieb. Auf Ersuchen der Ombudsfrau hin prüfte man bei Wiener Wohnen den Fall des Lesers erneut und entschied schließlich menschlich: HerrV. darf nun doch in seinerWohnung bleiben.