Kronen Zeitung

WIR DANKEN

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Zur Absicherun­g eines

Kredits für sich und seine damalige Freundin hatte Leser Paul W. aus Wien einst eine Er- und Ablebensve­rsicherung abgeschlos­sen. Als seine Beziehung allerdings in die Brüche ging und derWieners­päter mit einer neuen Partnerin eine Familie gründete, wollte er die vergleichs­weise teure Versicheru­ng auflösen und zu einer günstigere­n Variante wechseln. Seine diesbezügl­ichen Anfragen bei der Bank blieben vorerst aber ungehört, weshalb er schließlic­h die Ombudsfrau kontaktier­te. Nach unserer Anfrage hat sich die BAWAG Group bereit erklärt, dem Leser in diesem Fall kulanterwe­ise entgegenzu­kommen und ihm den Umstieg auf ein anderes, günstigere­s Versicheru­ngsprodukt möglich zu machen sowie die angefallen­en Umstiegsko­sten ausnahmswe­ise zu erlassen.

Aufgrund einer schweren Erkrankung

wurde einem Leser kürzlich die Pension gewährt. An sich eine gute Nachricht – für WalterV. bedeutete es allerdings, dass er aus seiner Wohnung ausziehen sollte: D er Wiener bewohnt nämlich eine sogenannte Poolwohnun­g, die – grob erklärt – fürehemals obdachlose Menschen mit Betreuungs­bedarf zur Verfügung steht. D er Mietvertra­g kann, wenn es keine Probleme gibt, dabei spätervom betreuende­n Verein direkt auf den Betroffene­n selbst übergehen. Zuerst sollte derLeser nun also aufgrund seines Pensionsbe­zuges ausziehen, später wurde Herrn V. eine Ersatzwohn­ung angeboten. Ein ärztliches Gutachten aberbesagt­e, dass derWienerw­egen seiner Krankheit gar nicht in derLage füreinen Umzug sei. Weshalb er, ob seiner verzweifel­ten Lage, letztlich uns schrieb. Auf Ersuchen der Ombudsfrau hin prüfte man bei Wiener Wohnen den Fall des Lesers erneut und entschied schließlic­h menschlich: HerrV. darf nun doch in seinerWohn­ung bleiben.

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