Kronen Zeitung

Lebenslang für Häfen- Mörder

Häftling erschlug seinen Zellengeno­ssen mit Tischbein Nicht rechtskräf­tig:

- M: nika Krisper

18 Jahre Haft lautete 2010 das Urteil für einen Kärntner, weil er seine Freundin mit einer Axt erschlagen hatte. Jetzt gab es für den Gewalttäte­r den nächsten Schuldspru­ch: Er hatte einen Zellengeno­ssen mit einem Tischbein erschlagen. Dafür fasste er lebenslang­e Haft und eine Einweisung aus. Nicht rechtskräf­tig!

„ Der René’ war so ein falscher Hund, ich hatte so einen Hass auf ihn, weil er den Mord an seiner Freundin abgestritt­en hat“– damit begründet der sogenannte „ Axt- Mörder“( er erschlug seine Freundin) die tödlichen Attacken auf seinen Zellengeno­ssen in der Grazer Justizanst­alt Karlau.

Alles sei geplant gewesen, gab er zu. Von einem Tisch montierte der 34- jährige Johannes O. die Füße ab und schlug mit einem davon auf den Kopf des Kärntner „ Badewannen- Mörders“– er hatte seine Lebensgefä­hrtin ertränkt – ein. Weil der nicht zu röcheln aufhörte, schnallte er ihm einen Gürtel um den Hals und zog zu, mit einem Messer stach er ihm noch in den Kopf. „ Danach hab ich mich aufs Bett gesetzt und eine geraucht“, erzählt er. Ein weiterer Mithäftlin­g will von der Tat nichts mitbekomme­n haben. „ Ich habe geschlafen und danach mit Tabletten versucht, das alles zu verdrängen.“

„ Der Angeklagte ist chronisch gewaltbere­it und wäre zu erneuten schweren Straftaten, somit auch zu Mord, fähig“, zieht Psychiater Manfred Walzl vernichten­de Schlüsse über den Angeklagte­n.

Der soll nun lebenslang einsitzen und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her eingewiese­n werden, so die Entscheidu­ng der Geschworen­en. Nicht rechtskräf­tig!

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J: hannes O. wird in den Gerichtssa­al v: rgeführt.
Die Strafansta­lt GrazKarlau war der Tat: rt. J: hannes O. wird in den Gerichtssa­al v: rgeführt.

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