Doppelmord aus Wut auf die Gesellschaft
Gemüsehändler tötete betagtes Paar und verherrlicht den IS Lebenslange Haftstrafe
„ Es wird gelogen und gelogen, Und alle wissen das sie lügen“Auf einem Pappkarton ( und mit Rechtschreibfehlern) verbreitete der Angeklagte im Doppelmord- Prozess in Linz zu Verhandlungsbeginn sein Mantra. Der 50- Jährige ist geständig, ein betagtes Ehepaar ermordet zu haben. Aus Wut auf die Gesellschaft und die FPÖ.
Vier Justizwachebeamte mit schusssicheren Westen und vermummt mit Sturmhauben führen den Tunesier in den Linzer Schwurgerichtssaal. Ungeklärt bleibt, warum Mohamed H. darauf besteht, Klopapierrollen mitzunehmen. Dann zückt er vor den Fotografen sein Täfelchen.
Zwei Menschen mussten sterben, weil sich der Angeklagte von der Gesellschaft verfolgt fühlte. Als Biogemüsehändler hat er das Ehepaar ( 87/ 85) oft beliefert. Am 30. Juni wurden sie Opfer seines Mordplanes, den er am Vortag gefasst hatte. Zum Verhängnis wurde ihnen, dass der Angeklagte der Meinung war, das Paar habe durch seinen Sohn eine Nähe zur FPÖ. Die Partei macht er für das vermeintliche Unrecht, das ihm widerfahren ist, mitverantwortlich.
Seinen Ursprung hat der Doppelmord aber in einem
Nachbarschaftsstreit, der vor fast 20 Jahren begonnen hat. Seither fühlt sich Mohamed H., der sich beim Prozess selbst verteidigt und seinen Pflichtanwalt auch als Lügner beschimpft, von der Gesellschaft verfolgt. Oder wie es Psychiaterin Adelheid Kastner ausdrückt: „ Seiner Meinung nach richtet sich das Unrecht der Welt ausschließlich gegen ihn.“Neben der Bluttat, muss sich der bärtige Mann, der mal konzentriert wirkt, dann aber wieder mit seinen Händen in der Luft herumfuchtelt, auch wegen versuchter Brandstiftung – er wollte mit einem Feuer seine Spur verwischen –, und Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung verantworten. Seiner Wut machte er in den IS verherrlichenden Postings auf Facebook Luft. Auch vor Gericht sagt er: „ Der IS ist der richtige politische Weg.“
Vom Terror- Paragraphen wird er freigesprochen, doch der Schuldspruch wegen Mord erfolgt einstimmig. Lebenslange Haft und Einweisung. Nicht rechtskräftig.