69.000 € Soforthilfe für im Dienst verletzte Polizisten
Vizekanzler Strache ( FPÖ) kündigt Gesetzesänderung an:
„ Polizisten, Lehrer und Richter dürfen im Ernstfall nicht allein gelassen werden“, sagt Beamtenminister und Vizekanzler Heinz- Christian Strache eine Änderung des Hilfeleistungsgesetzes zu: Künftig soll die Republik verpflichtet sein, alle im Dienst verletzten Beamten und ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen.
Zu oft sei es bereits zu Härtefällen gekommen, in denen österreichische Polizisten, die bei Einsätzen ihr Leben riskiert haben und verletzt worden sind, keine Entschädigung erhalten hätten, berichtet Strache der „ Krone“von seinen Plänen für eine Änderung des Wachebediensteten- Hilfeleis- tungsgesetzes: Als Beamtenminister will er die bisherige „ Kann- Bestimmung“, die nur für Polizei- und HeeresBedienstete galt, in eine „ Muss- Bestimmung“für alle öffentlichen Bediensteten ändern. Der Vizekanzler: „ Das hilft dann auch Lehrern und Richtern sowie Präsenz- und Zivildienern.“
Bei einer Verletzung im Dienst soll den Beamten mit bis zu 69.000 € geholfen werden, bei einem Todesfall sollen die Angehörigen mit bis zu 118.000 € vom Staat unterstützt werden.
„ Damit wollen wir ein Zeichen setzen, dass wir unsere Beamten und ihre Familien schützen“, sagt Strache. 2019 soll auch eine große Dienstrechtsreform folgen, die für Österreichs Beamte Aufwertungen, Verbesserungen und ein eigenes Exekutiv- Dienstrecht bringen wird.