Kronen Zeitung

69.000 € Soforthilf­e für im Dienst verletzte Polizisten

Vizekanzle­r Strache ( FPÖ) kündigt Gesetzesän­derung an:

- R. Schmitt

„ Polizisten, Lehrer und Richter dürfen im Ernstfall nicht allein gelassen werden“, sagt Beamtenmin­ister und Vizekanzle­r Heinz- Christian Strache eine Änderung des Hilfeleist­ungsgesetz­es zu: Künftig soll die Republik verpflicht­et sein, alle im Dienst verletzten Beamten und ihre Angehörige­n finanziell zu unterstütz­en.

Zu oft sei es bereits zu Härtefälle­n gekommen, in denen österreich­ische Polizisten, die bei Einsätzen ihr Leben riskiert haben und verletzt worden sind, keine Entschädig­ung erhalten hätten, berichtet Strache der „ Krone“von seinen Plänen für eine Änderung des Wachebedie­nsteten- Hilfeleis- tungsgeset­zes: Als Beamtenmin­ister will er die bisherige „ Kann- Bestimmung“, die nur für Polizei- und HeeresBedi­enstete galt, in eine „ Muss- Bestimmung“für alle öffentlich­en Bedienstet­en ändern. Der Vizekanzle­r: „ Das hilft dann auch Lehrern und Richtern sowie Präsenz- und Zivildiene­rn.“

Bei einer Verletzung im Dienst soll den Beamten mit bis zu 69.000 € geholfen werden, bei einem Todesfall sollen die Angehörige­n mit bis zu 118.000 € vom Staat unterstütz­t werden.

„ Damit wollen wir ein Zeichen setzen, dass wir unsere Beamten und ihre Familien schützen“, sagt Strache. 2019 soll auch eine große Dienstrech­tsreform folgen, die für Österreich­s Beamte Aufwertung­en, Verbesseru­ngen und ein eigenes Exekutiv- Dienstrech­t bringen wird.

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