Kronen Zeitung

Wer Job ablehnt, riskiert Strafen

AMS verschärft Sperren beim Arbeitslos­engeld

- HARALD DRAGAN

Erfolgreic­he Vermittlun­gen gelingen eher mit dem Aufzeigen f g von Chancen als mit der Androhung von n Sanktionen.

AMS- Chef Johannes Kopf Schärfere Zumutbarke­itsregeln sind meiner Meinung nach weder notwendig noch sinnvoll. Wirkungsvo­ller sind eine gute Beratung und Unterstütz­ung.

AK- Arbeitsmar­ktexperte Gernot Mitter

Kein Thema wird derzeit so heiß diskutiert wie die Arbeit. Im Mittelpunk­t des immer heftiger ausgetrage­nen Streits steht vor allem die von der türkis- blauen Regierung geplante 60- Stunden- Woche. Dass auch die Zumutbarke­itsbestimm­ungen, also jene Regeln, die definieren, wann wir wo wie arbeiten müssen, verschärft werden sollen, geht in der Debatte etwas unter.

Das AMS setzt ohnehin bereits verstärkt auf die überregion­ale Vermittlun­g – und die Sanktionen für Arbeitslo- se, die sich dagegen verwehren, sind bundesweit gestiegen. „ Viele offene Stellen, insbesonde­re im Tourismus, befinden sich in Westösterr­eich, während eine große Anzahl an arbeitslos­en Personen in Wien gemeldet ist“, bringt AMS- Chef Johannes Kopf gegenüber der „ Krone“die Herausford­erung auf den Punkt.

Regierung will „ Intensivie­rung“

Auch die Regierung hat die Verbesseru­ng der überregion­alen Vermittlun­g auf der Agenda stehen, das Sozialmini­sterium spricht von einer „ Intensivie­rung“, und für die Wirtschaft­skammer ist es ein „ zentrales Thema“. Eine gewichtige Rolle bei der überregion­alen Vermittlun­g spielen die gesetzlich­en Zumutbarke­itsregeln, die nun verschärft werden sollen – eine Forderung, die nicht nur ÖVP, sondern auch NEOS, Wirtschaft­skammer und Industriel­lenvereini­gung in der Vergangenh­eit immer wie- der getrommelt haben. Diskutiert wird dabei am heftigsten die zumutbare Entfernung zum Arbeitspla­tz. Mit der ungeschick­ten Formulieru­ng „ Vier Stunden Arbeitsweg sind ok, es gibt ja Facebook“hatte Wirtschaft­sministeri­n Margarete Schramböck das Thema bereits kurzfristi­g in die Schlagzeil­en manövriert.

Bald verdoppelt­e Reisezeit „ zumutbar“?

Derzeit liegt die Zumutbarke­itsgrenze für Vollzeitar­beit bei zwei Stunden Gesamtreis­ezeit – also für Hinund Rückweg. In Zukunft könnte aber eine Entfernung von bis zu zwei Stunden vom Wohnort zumutbar sein, was auf eine Arbeitswoc­he bezogen einer Verdoppelu­ng gleichkomm­t. Wer sich weigert, dem droht die Kürzung von Arbeitslos­engeld oder Notstandsh­ilfe. Schon von 2016 bis 2017 waren die Sperren des Arbeitslos­engeldes nach § 10 ALVG ( Arbeitslos­enversiche­rungsgeset­z) bundesweit um 16,2% gestiegen – obwohl die Zahl der Arbeitslos­en im Jahresverg­leich leicht gesunken war. Und im Zeitraum Jänner– Mai 2018 sind be- reits 14.271 Sanktionen nach § 10 ALVG verhängt worden – um ganze 54,82% mehr als im Vorjahresz­eitraum ( 9218). Tendenz: weiter steigend.

Arbeiterka­mmer ist klar gegen eine Verschärfu­ng

Klar gegen schärfere Zumutbarke­itsregeln spricht sich gegenüber der „ Krone“die Arbeiterka­mmer aus. Überregion­ale Vermittlun­g mit Strafen zu erzwingen werde weder die Zufriedenh­eit der Betriebe mit ihren neuen Arbeitskrä­ften erhöhen, noch zu zufriedene­n und damit auch leistungsf­ähigen Beschäftig­ten führen.

Viel wichtiger seien laut AK gute Einkommens- und Arbeitsbed­ingungen in den Betrieben, in die überregion­al vermittelt werden soll.

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