Wer Job ablehnt, riskiert Strafen
AMS verschärft Sperren beim Arbeitslosengeld
Erfolgreiche Vermittlungen gelingen eher mit dem Aufzeigen f g von Chancen als mit der Androhung von n Sanktionen.
AMS- Chef Johannes Kopf Schärfere Zumutbarkeitsregeln sind meiner Meinung nach weder notwendig noch sinnvoll. Wirkungsvoller sind eine gute Beratung und Unterstützung.
AK- Arbeitsmarktexperte Gernot Mitter
Kein Thema wird derzeit so heiß diskutiert wie die Arbeit. Im Mittelpunkt des immer heftiger ausgetragenen Streits steht vor allem die von der türkis- blauen Regierung geplante 60- Stunden- Woche. Dass auch die Zumutbarkeitsbestimmungen, also jene Regeln, die definieren, wann wir wo wie arbeiten müssen, verschärft werden sollen, geht in der Debatte etwas unter.
Das AMS setzt ohnehin bereits verstärkt auf die überregionale Vermittlung – und die Sanktionen für Arbeitslo- se, die sich dagegen verwehren, sind bundesweit gestiegen. „ Viele offene Stellen, insbesondere im Tourismus, befinden sich in Westösterreich, während eine große Anzahl an arbeitslosen Personen in Wien gemeldet ist“, bringt AMS- Chef Johannes Kopf gegenüber der „ Krone“die Herausforderung auf den Punkt.
Regierung will „ Intensivierung“
Auch die Regierung hat die Verbesserung der überregionalen Vermittlung auf der Agenda stehen, das Sozialministerium spricht von einer „ Intensivierung“, und für die Wirtschaftskammer ist es ein „ zentrales Thema“. Eine gewichtige Rolle bei der überregionalen Vermittlung spielen die gesetzlichen Zumutbarkeitsregeln, die nun verschärft werden sollen – eine Forderung, die nicht nur ÖVP, sondern auch NEOS, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung in der Vergangenheit immer wie- der getrommelt haben. Diskutiert wird dabei am heftigsten die zumutbare Entfernung zum Arbeitsplatz. Mit der ungeschickten Formulierung „ Vier Stunden Arbeitsweg sind ok, es gibt ja Facebook“hatte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck das Thema bereits kurzfristig in die Schlagzeilen manövriert.
Bald verdoppelte Reisezeit „ zumutbar“?
Derzeit liegt die Zumutbarkeitsgrenze für Vollzeitarbeit bei zwei Stunden Gesamtreisezeit – also für Hinund Rückweg. In Zukunft könnte aber eine Entfernung von bis zu zwei Stunden vom Wohnort zumutbar sein, was auf eine Arbeitswoche bezogen einer Verdoppelung gleichkommt. Wer sich weigert, dem droht die Kürzung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Schon von 2016 bis 2017 waren die Sperren des Arbeitslosengeldes nach § 10 ALVG ( Arbeitslosenversicherungsgesetz) bundesweit um 16,2% gestiegen – obwohl die Zahl der Arbeitslosen im Jahresvergleich leicht gesunken war. Und im Zeitraum Jänner– Mai 2018 sind be- reits 14.271 Sanktionen nach § 10 ALVG verhängt worden – um ganze 54,82% mehr als im Vorjahreszeitraum ( 9218). Tendenz: weiter steigend.
Arbeiterkammer ist klar gegen eine Verschärfung
Klar gegen schärfere Zumutbarkeitsregeln spricht sich gegenüber der „ Krone“die Arbeiterkammer aus. Überregionale Vermittlung mit Strafen zu erzwingen werde weder die Zufriedenheit der Betriebe mit ihren neuen Arbeitskräften erhöhen, noch zu zufriedenen und damit auch leistungsfähigen Beschäftigten führen.
Viel wichtiger seien laut AK gute Einkommens- und Arbeitsbedingungen in den Betrieben, in die überregional vermittelt werden soll.