Ärger auf Reisen: Wie ich zu meinem Recht komme
Flieger hebt nicht ab So erhält maneine Entschädigung
Verspätungen und Ausfälle sind ein echtes Ärgernis für Passagiere – gerade im Sommer ist vermehrt mit Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr zu rechnen. Wichtig ist, schon vorab seine Rechte zu kennen, damit man zu seinem Geld kommt. Rat und Hilfe gibt es kostenlos bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte ( apf).
Kommt es beim Abflug zu Verspätungen – abhängig von der Entfernung zwischen zwei und vier Stunden – sind Fluglinien verpflichtet, unentgeltliche Betreuungsleistungen wie Snacks und Getränke anzubieten. Falls notwendig, kommen noch Hotelkosten hinzu sowie der Transfer zur Unterkunft. Weigert sich die Air- line, Belege aufheben! Bei Ankunftsverspätung besteht neben Betreuungsleistungen auch Anspruch auf Ausgleichszahlung, falls der Flieger drei Stunden oder mehr später ankommt.
Die Höhe hängt von der Entfernung ab und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Wenn die Fluglinie das Vorliegen außergewöhnlicher
Umstände nachweisen kann, muss sie nichts auszahlen. Wird ein Flug gestrichen, sind Airlines verpflichtet, Passagiere zwischen Erstattung der Ticketkosten, alternativer Beförderung oder Rückflug zum Ausgangsflughafen wählen zu lassen.
Gerne werden übrigens Gutscheine angeboten. Diese können, müssen aber nicht angenommen werden. Umfassende Infos sowie Beschwerdeformulare gibt es unter www. passagier. at
Die Agentur hilft auch Bahn-, Bus- und Schiffsreisenden weiter.