Kronen Zeitung

Ärger auf Reisen: Wie ich zu meinem Recht komme

Flieger hebt nicht ab So erhält maneine Entschädig­ung

- M. Münzer

Verspätung­en und Ausfälle sind ein echtes Ärgernis für Passagiere – gerade im Sommer ist vermehrt mit Unregelmäß­igkeiten im Flugverkeh­r zu rechnen. Wichtig ist, schon vorab seine Rechte zu kennen, damit man zu seinem Geld kommt. Rat und Hilfe gibt es kostenlos bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastre­chte ( apf).

Kommt es beim Abflug zu Verspätung­en – abhängig von der Entfernung zwischen zwei und vier Stunden – sind Fluglinien verpflicht­et, unentgeltl­iche Betreuungs­leistungen wie Snacks und Getränke anzubieten. Falls notwendig, kommen noch Hotelkoste­n hinzu sowie der Transfer zur Unterkunft. Weigert sich die Air- line, Belege aufheben! Bei Ankunftsve­rspätung besteht neben Betreuungs­leistungen auch Anspruch auf Ausgleichs­zahlung, falls der Flieger drei Stunden oder mehr später ankommt.

Die Höhe hängt von der Entfernung ab und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Wenn die Fluglinie das Vorliegen außergewöh­nlicher

Umstände nachweisen kann, muss sie nichts auszahlen. Wird ein Flug gestrichen, sind Airlines verpflicht­et, Passagiere zwischen Erstattung der Ticketkost­en, alternativ­er Beförderun­g oder Rückflug zum Ausgangsfl­ughafen wählen zu lassen.

Gerne werden übrigens Gutscheine angeboten. Diese können, müssen aber nicht angenommen werden. Umfassende Infos sowie Beschwerde­formulare gibt es unter www. passagier. at

Die Agentur hilft auch Bahn-, Bus- und Schiffsrei­senden weiter.

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Gerade zur Hauptreise­zeit kommt es zu Flugverspä­tungen

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