Moscheen bleiben weiterhin offen
Gericht in Wien sieht keine akute Gefahr
Man darf davon ausgehen, dass in dieser Sache das letzte – höchstgerichtliche – Wort noch nicht gesprochen ist, aber vorläufig einmal bleiben sämtliche Moscheen der Arabischen Kultusgemeinde in Wien, OÖ und Kärnten offen! Das entschied das Verwaltungsgericht in Wien. Man sieht keine „ gravierende“Gefahr.
Wie berichtet, hatte die Bundesregierung ja beschlossen, sowohl die Arabische Kultusgemeinde als auch die von ihr betreuten Moscheen aufzulösen bzw. zu schließen. Und zwar mit sofortiger Wirkung. Anlassfall soll ein „ schlagender“Imam gewesen sei, der ein Kind züchtigte . . .
Dagegen legte die Kultusgemeinde Einspruch ein – weil im Regierungsbeschluss auch festgelegt war, dass es dagegen keine aufschiebende Wirkung gebe. Diesem Einspruch gab das Verwaltungsgericht als erste Instanz nun recht. Heißt: Die Kultusgemeinde besteht und darf deshalb auch ihrer Religionsausübung nachgehen. Das ist Verfassungsrecht.
Die Richter sahen die angeblich akute Bedrohung „ nicht einmal im Ansatz begründet“. Von den Reden und Predigten – vor allem einer Moschee in Wien- Mariahilf – drohe akut keine gravierende Gefahr.
Es bleibt ein Etappensieg für die Arabische Kultusgemeinde. Die Regierung kündigte bereits an, „ jedes rechtliche Mittel zur Schließung der Moscheen weiter ausschöpfen zu wollen“. Das will aber die Kultusgemeinde naturgemäß auch, sagt deren Anwalt Georg Rihs.
Also darf man davon ausgehen, dass sich sowohl der Verwaltungs- als auch der Verfassungsgerichtshof mit dem Fall beschäftigen werden müssen. Vorerst aber hat die Kultusgemeinde auch noch das Wahlrecht im Parlament der islamischen Glaubensgemeinschaft, wo Wahlen anstehen . . .