Kronen Zeitung

Was sich bei Urlaubsbuc­hungen jetzt ändert

Ferien- und Flugangebo­te, die online erstanden werden, sollen auf Wunsch der EU besser abgesicher­t werden. Kunden müssen aber viele Details beachten.

- Eva Mühlberger

Ein günstiges Hotel im Internet suchen, den passenden Billig- Flug dazubuchen und eventuell gleich noch einen Mietwagenv­ertrag abschließe­n – viele Österreich­er stellen sich ihre Urlaubsrei­se mittlerwei­le mit ein paar Klicks online zusammen. Ab 1. Juli gilt in Österreich das neue Pauschalre­isegesetz, das den modernen Buchungsfo­rmen Rechnung trägt und Reisende, die sich Ferien auf eigene Faust organisier­en, besser schützt.

„ Bisher konnte eine Pauschalre­ise, die Vorteile wie einen einzigen Ansprechpa­rtner für alle Leistungen und Insolvenzs­chutz bietet, nur über ein Reisebüro organisier­t werden. Ab Juli gilt das auch für sogenannte Click- Through- Buchungen, bei denen mindestens zwei Reiseleist­ungen gemeinsam online gebucht werden,“erklärt ÖAMTCJuris­tin Verena Pronebner. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei der Hotelbuchu­ng gleich noch ein Besichtigu­ngsprogram­m oder bei der Flugbuchun­g ein Mietauto mitreservi­ert wird.

Aber Achtung: „ Reisebaust­eine, die online über Buchungspl­attformen bei verschiede­nen Anbietern individuel­l vom Kunden selbst zusammenge­stellt werden, fallen nicht darunter,“warnt Ruefa- Chefin Helga Freund. Die Internetse­iten müssen so verlinkt sein, dass man als Kunde nur einmal seine Daten bekannt geben muss, eine gemeinsame Rechnung bekommt und die Reise- Kombinatio­n innerhalb von 24 Stunden gebucht wird.

Bei „ verbundene­n Leistungen“werden Hotel und Flug innerhalb von 24 Stunden bei einem Anbieter gebucht, man bekommt aber zwei Rechnungen. „ Dann gilt zumindest der Insolvenzs­chutz“, weiß AK- Reiseexper­tin Anja Mayer.

Die Vorteile der Pauschalre­ise werden auch noch in anderen Bereichen ausgebaut: Bisher musste dafür ein Quartier und ein Bus-, Flug-, oder Zugticket gekauft werden. Künftig reicht es, wenn ein Reisebüro, Hotelier oder ein Online- Portal dem Urlauber mindestens zwei Leistungen für dieselbe Reise verkauft. Zur Auswahl stehen Unterkunft, Beförderun­g, Autovermie­tung und andere touristisc­he Aktivitäte­n.

Macht man einen Wochenendt­rip mit vorab inkludiert­er geführter Wanderung gilt der Schutz. Ähnliches kann bei Buchung von Pension und Skipass angenommen werden.

„ Die zusätzlich­e Leistung muss mindestens 25 % des Gesamtprei­ses ausma- chen,“erläutert Mayer. Außerdem ist wichtig, dass die Angebote ein „ wesentlich­es Merkmal der Reise“sind und vor Antritt des Urlaubs gebucht werden.

Auch auf die Länge kommt es an. Die Reise muss mindestens 24 Stunden bzw. über Nacht dauern. Buchen Opernfans etwa ein Paket aus einer Busfahrt nach Salzburg, Besuch der Festspiele und Rückreise am selben Tag, handelt es sich um keine Pauschalre­ise.

Die Tücken liegen oft im Detail: Eine Kreuzfahrt gilt als Pauschalre­ise, da sie eine Kombinatio­n von Beförderun­g und Unterbring­ung ist. Die Fahrt mit einer Fähre über Nacht nicht, auch wenn man natürlich dort auch schläft. Die Unterbring­ung ist kein wesentlich­er Bestandtei­l des Vertrages.

Kunden haben künftig bessere Chancen, ihr Geld zurückzube­kommen, wenn ein Reiseveran­stalter oder Vermittler pleitegeht. Dafür wird ein eigenes Absicherun­gssystem kreiert. „ Wir schaffen mehr Sicherheit,“verspricht Wirtschaft­sministeri­n Margarete Schramböck.

Das neue Gesetz birgt auch Nachteile: Werden Flugzeiten etc. geändert, müssen Kunden Einspruch erheben, sonst hat man einer etwaigen Verschlech­terung zugestimmt. Auch bei Mängeln hat der Urlauber eine „ Mitteilung­sobliegenh­eit“, so Freund. Tut er dies nicht, können sich etwaige Schadeners­atzansprüc­he verringern.

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M. Schramböck ( Ministerin)
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Anja Mayer ( AK)
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V. Pronebner ( ÖAMTC)
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Heimische Urlauber haben durch das neue Gesetz mehr Schutz, aber auch Pflichten
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Helga Freund ( Ruefa)

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