Was sich bei Urlaubsbuchungen jetzt ändert
Ferien- und Flugangebote, die online erstanden werden, sollen auf Wunsch der EU besser abgesichert werden. Kunden müssen aber viele Details beachten.
Ein günstiges Hotel im Internet suchen, den passenden Billig- Flug dazubuchen und eventuell gleich noch einen Mietwagenvertrag abschließen – viele Österreicher stellen sich ihre Urlaubsreise mittlerweile mit ein paar Klicks online zusammen. Ab 1. Juli gilt in Österreich das neue Pauschalreisegesetz, das den modernen Buchungsformen Rechnung trägt und Reisende, die sich Ferien auf eigene Faust organisieren, besser schützt.
„ Bisher konnte eine Pauschalreise, die Vorteile wie einen einzigen Ansprechpartner für alle Leistungen und Insolvenzschutz bietet, nur über ein Reisebüro organisiert werden. Ab Juli gilt das auch für sogenannte Click- Through- Buchungen, bei denen mindestens zwei Reiseleistungen gemeinsam online gebucht werden,“erklärt ÖAMTCJuristin Verena Pronebner. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei der Hotelbuchung gleich noch ein Besichtigungsprogramm oder bei der Flugbuchung ein Mietauto mitreserviert wird.
Aber Achtung: „ Reisebausteine, die online über Buchungsplattformen bei verschiedenen Anbietern individuell vom Kunden selbst zusammengestellt werden, fallen nicht darunter,“warnt Ruefa- Chefin Helga Freund. Die Internetseiten müssen so verlinkt sein, dass man als Kunde nur einmal seine Daten bekannt geben muss, eine gemeinsame Rechnung bekommt und die Reise- Kombination innerhalb von 24 Stunden gebucht wird.
Bei „ verbundenen Leistungen“werden Hotel und Flug innerhalb von 24 Stunden bei einem Anbieter gebucht, man bekommt aber zwei Rechnungen. „ Dann gilt zumindest der Insolvenzschutz“, weiß AK- Reiseexpertin Anja Mayer.
Die Vorteile der Pauschalreise werden auch noch in anderen Bereichen ausgebaut: Bisher musste dafür ein Quartier und ein Bus-, Flug-, oder Zugticket gekauft werden. Künftig reicht es, wenn ein Reisebüro, Hotelier oder ein Online- Portal dem Urlauber mindestens zwei Leistungen für dieselbe Reise verkauft. Zur Auswahl stehen Unterkunft, Beförderung, Autovermietung und andere touristische Aktivitäten.
Macht man einen Wochenendtrip mit vorab inkludierter geführter Wanderung gilt der Schutz. Ähnliches kann bei Buchung von Pension und Skipass angenommen werden.
„ Die zusätzliche Leistung muss mindestens 25 % des Gesamtpreises ausma- chen,“erläutert Mayer. Außerdem ist wichtig, dass die Angebote ein „ wesentliches Merkmal der Reise“sind und vor Antritt des Urlaubs gebucht werden.
Auch auf die Länge kommt es an. Die Reise muss mindestens 24 Stunden bzw. über Nacht dauern. Buchen Opernfans etwa ein Paket aus einer Busfahrt nach Salzburg, Besuch der Festspiele und Rückreise am selben Tag, handelt es sich um keine Pauschalreise.
Die Tücken liegen oft im Detail: Eine Kreuzfahrt gilt als Pauschalreise, da sie eine Kombination von Beförderung und Unterbringung ist. Die Fahrt mit einer Fähre über Nacht nicht, auch wenn man natürlich dort auch schläft. Die Unterbringung ist kein wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
Kunden haben künftig bessere Chancen, ihr Geld zurückzubekommen, wenn ein Reiseveranstalter oder Vermittler pleitegeht. Dafür wird ein eigenes Absicherungssystem kreiert. „ Wir schaffen mehr Sicherheit,“verspricht Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
Das neue Gesetz birgt auch Nachteile: Werden Flugzeiten etc. geändert, müssen Kunden Einspruch erheben, sonst hat man einer etwaigen Verschlechterung zugestimmt. Auch bei Mängeln hat der Urlauber eine „ Mitteilungsobliegenheit“, so Freund. Tut er dies nicht, können sich etwaige Schadenersatzansprüche verringern.