Augenauswischerei
Vizekanzler Strache kann noch so oft auf die „ gesetzliche Festlegung der Freiwilligkeit der 11. und 12. Stunde“hinweisen, das „ Gesetz“wird dadurch nicht besser! Wenn aufgrund der Auftragslage die Arbeit auf 12 Stunden ausgeweitet werden muss, machen das verständige Mitarbeiter ohnedies freiwillig. Wenn es aber zu einer Gewohnheit würde, sind die körperlichen Schäden nicht abzustreiten. Außerdem sinkt die Arbeitsleistung, was ja auch nicht im Sinne der „ Erfinder“sein kann. Am kürzeren Ast sitzt aber auf jeden Fall der Mitarbeiter. Lehnt er nämlich die zusätzlichen Stunden ab, so tut er das wahrscheinlich gleich zweimal, zum ersten Mal und gleichzeitig zum letzten Mal.
Wie würde Strache wohl ar- gumentieren, wäre er noch in der Opposition? „ Die gesetzliche Festlegung der Freiwilligkeit . . . ist eine reine , Augenauswischerei‘ der Regierung.“So oder so ähnlich würde wohl sein Satz lauten. Aber das ist eben der Unterschied zwischen Regierung und Opposition. Als ( ehemaliger) FPÖWähler muss ich feststellen, dass die Partei zu oft umfällt ( CETA, Rauchergesetz . . .).