Ist für Beschattung eine Genehmigung erforderlich?
Heiße Sommer und hohe Temperaturen sind in den letzten Jahren keine Seltenheit. Speziell nach Süden ausgerichtete Wohnungen können sich sehr stark aufheizen. Die Sonneneinstrahlung auf große Fensterflächen trägt dann noch ihres dazu bei. Manche MieterInnen möchten daher zum Schutz eine Außenjalousie anbringen lassen, um die Temperatur in der Wohnung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Dies ist eine gute Alternative zu teuren, energieraubenden Klimaanlagen. Die oft gestellte Frage an die ExpertenInnen der Mieterhilfe der Stadt Wien: Darf man Außenjalousien anbringen und kann man die Kosten dafür dem Vermieter verrechnen bzw. zurückverlangen?
Eine Verpflichtung des Vermieters, die Kosten für diese Veränderung des Mietgegenstandes zu übernehmen, gibt es nicht. Somit kann man diese Investition vom Vermieter nicht verlangen. Zusätzlich müssen Mieter darauf achten, dass sie bei Veränderungen an der Außenfassade – was hier der Fall wäre – jedenfalls vorher die Zustimmung des Vermieters einholen müssen. Am besten schriftlich!
Wenn dies nicht gemacht wird, riskieren die MieterInnen eine Besitzstörungsklage. Die in der Zustimmung enthaltenen Auflagen, wie z. B. die technisch einwandfreie Ausführung etc. sind dabei unbedingt zu beachten.