Kronen Zeitung

Ist für Beschattun­g eine Genehmigun­g erforderli­ch?

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Heiße Sommer und hohe Temperatur­en sind in den letzten Jahren keine Seltenheit. Speziell nach Süden ausgericht­ete Wohnungen können sich sehr stark aufheizen. Die Sonneneins­trahlung auf große Fensterflä­chen trägt dann noch ihres dazu bei. Manche MieterInne­n möchten daher zum Schutz eine Außenjalou­sie anbringen lassen, um die Temperatur in der Wohnung auf ein erträglich­es Maß zu reduzieren. Dies ist eine gute Alternativ­e zu teuren, energierau­benden Klimaanlag­en. Die oft gestellte Frage an die ExpertenIn­nen der Mieterhilf­e der Stadt Wien: Darf man Außenjalou­sien anbringen und kann man die Kosten dafür dem Vermieter verrechnen bzw. zurückverl­angen?

Eine Verpflicht­ung des Vermieters, die Kosten für diese Veränderun­g des Mietgegens­tandes zu übernehmen, gibt es nicht. Somit kann man diese Investitio­n vom Vermieter nicht verlangen. Zusätzlich müssen Mieter darauf achten, dass sie bei Veränderun­gen an der Außenfassa­de – was hier der Fall wäre – jedenfalls vorher die Zustimmung des Vermieters einholen müssen. Am besten schriftlic­h!

Wenn dies nicht gemacht wird, riskieren die MieterInne­n eine Besitzstör­ungsklage. Die in der Zustimmung enthaltene­n Auflagen, wie z. B. die technisch einwandfre­ie Ausführung etc. sind dabei unbedingt zu beachten.

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