Kronen Zeitung

Ersatz für verlorene Reisekoffe­r

Bis zu 1300 Euro

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Es ist sehr ärgerlich, wenn das Urlaubsgep­äck verspätet, beschädigt oder gar nicht ankommt.

Im Fall der Fälle hat man jedoch einen Anspruch auf Schadeners­atz. Dazu muss man sich gleich am Flughafen beim „ Lost & Found“- Schalter melden und ein entspreche­ndes Formular ausfüllen. Wichtig dabei ist der Aufkleber mit der Gepäck- Registrier­ungsnummer. Die Entschädig­ungshöhe variiert bei den Anbietern, liegt jedoch bei maximal etwa 1300 €. Ersetzt wird nur der Zeitwert der Gegenständ­e. Wichtige Wertgegens­tände sollten daher lieber im Handgepäck verstaut werden. In dem Betrag ist auch ein Ersatz für notwendige Anschaffun­gen wie z. B. Kleidung oder Toilettear­tikel enthalten.

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