Ärger mit Urlaub wie daheim
Wohnungsvermietung boomt Erstes Urteil in München
Die Vermietung der eigenen Wohnung an Touristen boomt. Bis jetzt. Nun wurde ein Münchner deswegen zu 33.000 Euro Strafe verurteilt: Das lukrative Geschäft mit Urlaubern belaste den ohnehin knappen Wohnungsmarkt. In Österreich geht man andere Wege.
Ob München oder Lissabon, Paris oder Wien – alle Städte sind auf Airbnb zu finden. Die Buchungs- plattform ist auch der EU ein Dorn im Auge: Es würden EU- Verbrauchervorschriften missachtet. Es folgt eine offizielle Rüge und der Auftrag, bis August die Preisgestaltung beim Mieten einer Privatwohnung transparenter zu gestalten.
Auch Bundesregierung plante eine Gesetzesänderung. Man müsse eine Gewerbeberechtigung für die gewerbsmäßige tageweise Vermietung von Wohnungen lösen. Doch dieses Thema ist ausjudiziert: Werden Räumlichkeiten nur zum Gebrauch ohne zusätzliche Dienstleistung überlassen, ist dies kein Gewerbe.
Die Steiermark und Tirol probieren nun den Alleingang via Landesgesetz. Wien hat das TourismusFörderungsgesetz novelliert, um an Daten der privaten Vermieter zu kommen. Ob es dadurch mehr Wohnungen auf dem Markt geben wird, ist fraglich . . .