Abgelehnte Anträge und ein Dementi
Grasser bei Bu wog- Prozess am Wort
Antrag abgelehnt! Antrag abgelehnt! Gleich mehrmals mussten die Grasser- Anwälte dies am 45. Tag im Buwog- Prozess hören. Die Versuche, Live- Ticker, also die direkte Internet- Berichterstattung, zu unterbinden sowie einen Journalisten des Saales zu verweisen, scheiterten. Das Gericht entschied dagegen.
Ziel des einen Antrages war Falter- Chefredakteur Florian Klenk. Er berichtet seit Jahren kritisch über die Buwog. Und wurde jetzt vom Meischberger- Anwalt als Zeuge beantragt. Doch Zeugen sind bis zu ihrer Einvernahme vom Prozess ausgeschlossen. Klenk sollte den Saal verlassen. Richter Marion Hohenecker befand, ein Antrag alleine sei zu wenig für einen Ausschluss. Damit könne willkürlich jeder unliebsame Zuhörer des Saales verwiesen werden.
Kritik an den Grasser- Anwälten gab es von Seiten der Journalistengewerkschaft. Eine APA- Journalistin war wegen eines Interviews mit der früheren Grün- Politikerin Gabriela Moser wegen verbotener Einflussnahme auf ein Strafverfahren angezeigt worden. Dies und der Versuch, den Live- Ticker zu unterbinden, sei ein Anschlag auf die Pressefreiheit.
In der Sache selbst war Karl- Heinz Grasser neuerlich am Wort. Er bestritt, bei der Vermietung des Linzer Terminal Towers Schmiergeld kassiert zu haben. Mit dem Projekt hätte er damals nur am Rande zu tun gehabt.