Kronen Zeitung

Familienbo­nus

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Ab 2019 wird der„ Familien bonus Plus“gelten, der einen Abs etz betrag in Höhe von 1500 € pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr darstellt, wodurch sich eine Steuerersp­arnis um bis zu 1500€ pro Jahr ergibt. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierte­r Familienbo­nus Plus in Höhe von500 € jährlich zu, sofern für dieses Familien beihilfe bezogen wird. Im Gegenzug werden aber der Kinder freibetrag und die steuerlich­e Abzugsfäh igkeit d er Kind erbetreuun­gskosten bis zum 10. Lebensjahr entfallen.

Mancher orts wird behauptet, dass mit dem Familienbo­nusauch der Verkeh rsa bsetzbetra g verloren geht. Stimmt nicht. Der Verkehrs abs etz betrag wird erst nachdem Familien bonus abgezogen. Falls nach Berücksich­tigung des Familienbo­nus die Einkommens­teuer bereits null Euro beträgt, geht auch dann der Verkehrs abs etz betrag nicht verloren, da dieser voll rückers tat tungsfähig­i st.

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