Familienbonus
Ab 2019 wird der„ Familien bonus Plus“gelten, der einen Abs etz betrag in Höhe von 1500 € pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr darstellt, wodurch sich eine Steuerersparnis um bis zu 1500€ pro Jahr ergibt. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von500 € jährlich zu, sofern für dieses Familien beihilfe bezogen wird. Im Gegenzug werden aber der Kinder freibetrag und die steuerliche Abzugsfäh igkeit d er Kind erbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr entfallen.
Mancher orts wird behauptet, dass mit dem Familienbonusauch der Verkeh rsa bsetzbetra g verloren geht. Stimmt nicht. Der Verkehrs abs etz betrag wird erst nachdem Familien bonus abgezogen. Falls nach Berücksichtigung des Familienbonus die Einkommensteuer bereits null Euro beträgt, geht auch dann der Verkehrs abs etz betrag nicht verloren, da dieser voll rückers tat tungsfähigi st.