Angriffe von Tieren landen vor Richter
Hecht beißt Kind Attacke einer Kuh Kollision mit Pferd
Es wird schon ein wenig skurril in Österreichs Gerichtssälen. Wie jüngst, als ein Hecht quasi auf der Anklagebank saß. Er hatte ein Kind im Zuge eines Festes beim Planschen in einem Badesee in den Fuß gebissen. Verurteilt wurde sein „ Herrl“, der Bürgermeister.
Der Ortschef hätte laut Urteil als „ Tierhalter“den Fisch sorgsam verwahren müssen – so, dass er niemandem etwas tun kann. „ Ich werde den Fischen jetzt wohl einen Maulkorb draufgeben müssen“, meinte Bürgermeister Arthur Rasch von der Gemeinde Hofstetten- Grünau in Niederösterreich dazu.
Einst wurde das Gewäs-
ser, in dem der Bub vom Hecht attackiert worden war, als ökologisches Vorzeigeprojekt initiiert. Nun wird es offiziell als Badesee geführt. Somit muss die Gemeinde als Betreiber dafür sorgen, dass Baden dort gefahrlos möglich ist. Warnschilder wie „ Baden auf eigene Gefahr“hatten ihren Sinn – in dem Teich wurde auch ein Taucher von einem Hecht attackiert. Die Gemeinde hätte Maßnahmen ergreifen müssen, wie etwa Abfischung. Denn Hechte werden aggressiv, wenn die Fischpopulation zu hoch ist.
Anders ist die Lage, wenn man im freien Gewässer gebissen wird: Denn da gehören die Fische ja niemandem.