Kronen Zeitung

Angriffe von Tieren landen vor Richter

Hecht beißt Kind Attacke einer Kuh Kollision mit Pferd

- GABRIELA GÖDEL, SILVIA SCHOBER

Es wird schon ein wenig skurril in Österreich­s Gerichtssä­len. Wie jüngst, als ein Hecht quasi auf der Anklageban­k saß. Er hatte ein Kind im Zuge eines Festes beim Planschen in einem Badesee in den Fuß gebissen. Verurteilt wurde sein „ Herrl“, der Bürgermeis­ter.

Der Ortschef hätte laut Urteil als „ Tierhalter“den Fisch sorgsam verwahren müssen – so, dass er niemandem etwas tun kann. „ Ich werde den Fischen jetzt wohl einen Maulkorb draufgeben müssen“, meinte Bürgermeis­ter Arthur Rasch von der Gemeinde Hofstetten- Grünau in Niederöste­rreich dazu.

Einst wurde das Gewäs-

ser, in dem der Bub vom Hecht attackiert worden war, als ökologisch­es Vorzeigepr­ojekt initiiert. Nun wird es offiziell als Badesee geführt. Somit muss die Gemeinde als Betreiber dafür sorgen, dass Baden dort gefahrlos möglich ist. Warnschild­er wie „ Baden auf eigene Gefahr“hatten ihren Sinn – in dem Teich wurde auch ein Taucher von einem Hecht attackiert. Die Gemeinde hätte Maßnahmen ergreifen müssen, wie etwa Abfischung. Denn Hechte werden aggressiv, wenn die Fischpopul­ation zu hoch ist.

Anders ist die Lage, wenn man im freien Gewässer gebissen wird: Denn da gehören die Fische ja niemandem.

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 ??  ?? Der böse Hecht . . . Einer dieser Fische hatte einem Kind beim Planschen in den Fuß gebissen. Nun wurde der Bürgermeis­ter der Badeteich- Gemeinde quasi als „ Hecht- Halter“verurteilt.
Der böse Hecht . . . Einer dieser Fische hatte einem Kind beim Planschen in den Fuß gebissen. Nun wurde der Bürgermeis­ter der Badeteich- Gemeinde quasi als „ Hecht- Halter“verurteilt.

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