Kronen Zeitung

Tödliche Attacke einer Kuh

Hinterblie­bene klagten Bauern auf 360.000 €. Der Zivilproze­ss dauert schon länger als 1 Jahr

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Seit mehr als einem Jahr läuft in Innsbruck der Zivilproze­ss um den Tod einer deutschen Urlauberin im malerische­n Pinnistal ( Tirol). Sie war 2014 auf einer Alm von einer Mutterkuh attackiert worden und erlag ihren Verletzung­en. Die Staatsanwa­ltschaft stellte den Fall ein: Der Bauer hatte mehrsprach­ige Schil- der angebracht, dass Abstand zu halten sei. Doch der Witwer und der Sohn der Frau argumentie­rten, dass ein einfacher Weidezaun genügt hätte, um das Unglück abzuwenden – den es jetzt entlang des Wanderwege­s gibt, errichtet vom Tourismusv­erband. Der Anwalt des Bauern konterte, dass im Pinnistal seit dem 16. Jahr- hundert geweidet würde. Alles einzuzäune­n, sei schlicht unmöglich.

In einem glimpflich­eren Fall in Kärnten urteilte der OGH, dass eine „ Abzäunung des Weges auf einer Almweide weder üblich noch zumutbar sei.“Sind gefährlich­e Tiere auf der Weide, haben sie gesondert verwahrt zu werden. Den angegriffe­nen Wanderer traf Mitschuld – er hätte großräumig ausweichen müssen.

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Schön kann ein Almspazier­gang sein. Für eine deutsche Urlauberin endete er mit dem Tod

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