Pferdehalter sind immer schuld!
So fromm kann gar kein Ross sein, dass es nicht doch zur Gefahr werden kann . . .
Pferde sind Fluchttiere. Deshalb kann auch das gemütlichste Ross zur Gefahr werden. So eine Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes. Eine Pferdehalterin, versierte Reiterin, hat ihre Haflingerstute nach dem Reiten ordnungsgemäß mit Stallhalfter und Führstrick auf eine nicht eingezäunte Weide zum Grasen geführt. Das unauffällige, problemlose ruhige Pferd riss sich los und kollidierte mit einem Radfahrer.
Bis zur Berufung galt dies als „ unglückliche Verkettung der Umstände“. Der OGH jedoch sah dies anders. Das Ausbrechen eines Pferdes könne niemals ausgeschlossen werden, deshalb müsse man quasi überall für Umzäunung sorgen. Polizeipferde werden wohl ein eigenes Gesetz brauchen . . .