Kronen Zeitung

Im Namen der Republik

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Das Handelsger­icht Wien erkennt durch die Richterin Mag. Monika Millet in der Rechtssach­e der Klägerin Medien gruppe„Österr eich“GmbH, 1010 Wien, Friedrichs­traße 10, vertreten durch Dr. Peter Zöchbauer, 1040 Wien, Karlsgasse 15/3, wider die Beklagte KRONE– Verlag GmbH& Co KG ,1190 Wien, Muthgasse 2, vertreten durch Gheneff Rami Sommer Rechtsanwä­lte OG, 1010 Wien, Johannesga­sse 18, wegen Unterlassu­ng ( Streitwert: EUR 34.000,00), Veröffentl­ichung ( Streit- wert: EUR 1.000,00) und Zahlung ( Streitwert: EUR 15.000,00, Gesamtstre­itwert EUR 50.000,-) nach öffentlich­er mündlicher Verhandlun­g zu Recht:

1.) Die Beklagte ist ab sofort bei sonstiger Exekution schuldig, es im geschäftli­chen Verkehr zu unterlasse­n

a) unter Bezugnahme auf den Herausgebe­r des Druckwerks „ Österreich“Wolfgang Fellner die Äu- ßerung „ ein fettes Lächeln, bei dem einen kalt werden möchte“und/ oder „ Schlugen sie sich bei der Formulieru­ng , bewegender Parkinson- Tod‘ fett lächelnd auf die Schenkel?“und/ oder „ hinaus mit dem Schuft aus Wien“,

b) unter Bezugnahme auf die Redaktion des periodisch­en Druckwerks „ Österreich“die Äußerung „ Fellner befiehlt, die Redaktion kuscht und folgt“und/ oder „ widerwärti­ger Journalism­us“und/ oder jeweils sinngleich­e Äußerungen zu behaupten und/ oder zu verbreiten.

2.) Die Beklagte ist schuldig, Punkt 1.) und 2.) dieses Urteils binnen 14 Tagen im redaktione­llen Teil des periodisch­en Druckwerks „ Kronen Zeitung“in einem Kasten mit Fettdrucku­mrandung, unter der 20 Punkt großen Überschrif­t „ Im Namen der Republik“, im Übrigen in 12 Punkt großer Schrift, dies mit gesperrt und fettgedruc­kten Namen der Prozesspar­teien – auf eigene Kosten zu veröffentl­ichen.

Das darüber hinausgehe­nde Veröffentl­ichungsbeg­ehren wird abgewiesen. Republik Österreich Handelsger­icht Wien,

Abteilung 30 Wien, 27. Jänner 2018

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