Im Namen der Republik
Das Handelsgericht Wien erkennt durch die Richterin Mag. Monika Millet in der Rechtssache der Klägerin Medien gruppe„Österr eich“GmbH, 1010 Wien, Friedrichstraße 10, vertreten durch Dr. Peter Zöchbauer, 1040 Wien, Karlsgasse 15/3, wider die Beklagte KRONE– Verlag GmbH& Co KG ,1190 Wien, Muthgasse 2, vertreten durch Gheneff Rami Sommer Rechtsanwälte OG, 1010 Wien, Johannesgasse 18, wegen Unterlassung ( Streitwert: EUR 34.000,00), Veröffentlichung ( Streit- wert: EUR 1.000,00) und Zahlung ( Streitwert: EUR 15.000,00, Gesamtstreitwert EUR 50.000,-) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht:
1.) Die Beklagte ist ab sofort bei sonstiger Exekution schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen
a) unter Bezugnahme auf den Herausgeber des Druckwerks „ Österreich“Wolfgang Fellner die Äu- ßerung „ ein fettes Lächeln, bei dem einen kalt werden möchte“und/ oder „ Schlugen sie sich bei der Formulierung , bewegender Parkinson- Tod‘ fett lächelnd auf die Schenkel?“und/ oder „ hinaus mit dem Schuft aus Wien“,
b) unter Bezugnahme auf die Redaktion des periodischen Druckwerks „ Österreich“die Äußerung „ Fellner befiehlt, die Redaktion kuscht und folgt“und/ oder „ widerwärtiger Journalismus“und/ oder jeweils sinngleiche Äußerungen zu behaupten und/ oder zu verbreiten.
2.) Die Beklagte ist schuldig, Punkt 1.) und 2.) dieses Urteils binnen 14 Tagen im redaktionellen Teil des periodischen Druckwerks „ Kronen Zeitung“in einem Kasten mit Fettdruckumrandung, unter der 20 Punkt großen Überschrift „ Im Namen der Republik“, im Übrigen in 12 Punkt großer Schrift, dies mit gesperrt und fettgedruckten Namen der Prozessparteien – auf eigene Kosten zu veröffentlichen.
Das darüber hinausgehende Veröffentlichungsbegehren wird abgewiesen. Republik Österreich Handelsgericht Wien,
Abteilung 30 Wien, 27. Jänner 2018