Kronen Zeitung

Ignoranz gegen Bürger

Bürgermeis­ter Albel nimmt Geldstrafe an, fünf Wahlhelfer fordern weiter Diversion

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Angeklagt war in Klagenfurt das Delikt § 311 Falschbeur­kundung und Beglaubigu­ng im Amt: Sieben Wahlhelfer und Bürgermeis­ter Günther Albel als Chef der Wahlbezirk­sbehörde haben mit ihren Unterschri­ften eine Arbeit bestätigt, die sie nie erledigt hatten: Es gab keine Wahlaufsic­ht, keine Sitzung, man verließ sich blind auf einen nicht zuständige­n Beamten, der deswegen auch wegen Amtsanmaßu­ng verurteilt wurde. „ Wenn Sie etwas falsch gemacht hätten, könnte man von Fehlern reden – Sie haben aber nichts getan; das zeugt von Ignoranz“, kritisiert­e Richter Christian Liebhauser, der daher auch aus generalprä­ventiven Gründen die angestrebt­e außergeric­htliche Lösung der Diversion ablehnte und, wie berichtet, hohe Geldstrafe­n verhängte. Diese sind zwar so bemessen, dass sie nicht als Vorstrafe aufscheine­n, einigen Wahlhelfer­n aber trotzdem zu viel. Sie bekämpfen das Urteil. „ Di- version wäre zwingend gewesen“, meint ihr Anwalt Meinhard Novak. Villachs Bürgermeis­ter Günther Albel, der sich von Anfang an schuldig bekannt hatte, nahm die Strafe an; ein Rücktritt ist derzeit kein Thema.

Ob auf die Verurteilt­en noch Schadeners­atzforderu­ngen zukommen könnten, ist offen. Minister Norbert Hofer hatte als unterlegen­er Präsidents­chafts- Kandidat ebenso wie die FP einen sogenannte­n Privatbete­iligtenans­chluss im Strafverfa­hren erklärt, diesen aber kurzfristi­g vor Prozessbeg­inn zurückgezo­gen.

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Der Strafrahme­n für Albel betrug drei Jahre. Er muss 14.000 Euro bezahlen.

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