Keine Wahlkarte vom Postler
Briefträger in Niederösterreich war just vor Nationalratswahl 2017 überlastet:
Enormer Druck in der Arbeit. Damit hatte ein Postler in Niederösterreich zu kämpfen – just zu einer Zeit, als die Nationalratswahl 2017 anstand und Wahlkarten auszutragen waren. Doch der 26- Jährige, der jetzt in Wiener Neustadt angeklagt ist, war am Ende. Resultat: Leute bekamen ihre Wahlkarte nicht überreicht . . .
Zusatz- Dienste gleich nach dem Urlaub – und dann waren da noch die ganzen Wahlkarten: „ Das ist ja der neue Trend, dass alle ihre Wahlkarten nach Hause haben wollen“, sagt der Niederösterreicher jetzt, „ aber wenn keiner daheim ist, muss ich sie wieder mitnehmen. Ich hab extra eine Seitentasche mitgeschleppt, war nicht immer angenehm.“Und das Austragen dauere: „ Anläuten, warten, bis wer aufmacht, die Wahlkarte erklären. Mir ist dann alles zu viel geworden.“Also warf er Wahlkarten nur in den Briefkasten, statt sie zu überreichen, und unterzeichnete die Übernahme selbst. Das flog auf, der 26- Jährige musste gehen. Die 6 Monate bedingt nimmt er an.
Von den vier betroffenen Empfängern konnte letztlich nur einer wegen des Handelns des Postlers sein Wahlrecht bei der Nationalratswahl nicht ausüben. Eine Anfechtung ist ihm aber nicht möglich: Nicht nur, dass die vierwöchige Anfechtungsfrist längst verstrichen ist, sind in diesem Fall laut Verfassungsgerichtshof auch nur die wahlwerbenden Parteien zur Anfechtung berechtigt.