Eigenverantwortung
Wieder einmal irrt ein privates Rettungsschiff mit ein paar hundert Migranten auf dem Mittelmeer umher, und wieder einmal verweigert Italien dessen Anlandung.
Ein klares Zeichen, dass man zunehmend nicht mehr bereit ist, ein Spiel mitzuspielen, das von Anfang an zwar an die seerechtlichen Verantwortlichkeiten der europäischen Zielländer appelliert – also jederzeit und bedingungslos zu retten –, nicht jedoch das selbstverständlich ebenso existierende Gebot der Eigenverantwortung, die jeder Migrant für sein eigenes Leben zu tragen hat, berücksichtigt.
Und dies bedeutet, dass jede Person, die sich in dieser Situation einem Schlepper anvertraut und in Nordafrika ein seeuntüchtiges Boot besteigt, dies nicht unter Zwang, sondern absolut frei- willig tut. Diese Freiwilligkeit impliziert auch den Willen oder den Vorsatz, sich bewusst in Lebensgefahr zu begeben, was jedoch keinesfalls jenen schlussendlich moralisch angelastet werden kann, die zum bedingungslosen Retten auf hoher See verpflichtet sind.
Es reicht sicherlich nicht, sich einfach nur in ein Boot zu setzen und dann zu glauben, dass man dadurch für den Rest seines Lebens die Verantwortung auf andere – sprich die europäischen Steuerzahler – überwälzen könne. Hier besteht bei den Migranten leider ein grundlegender Denkfehler.