Kronen Zeitung

Eigenveran­twortung

- Martin Krämer, BadVöslau

Wieder einmal irrt ein privates Rettungssc­hiff mit ein paar hundert Migranten auf dem Mittelmeer umher, und wieder einmal verweigert Italien dessen Anlandung.

Ein klares Zeichen, dass man zunehmend nicht mehr bereit ist, ein Spiel mitzuspiel­en, das von Anfang an zwar an die seerechtli­chen Verantwort­lichkeiten der europäisch­en Zielländer appelliert – also jederzeit und bedingungs­los zu retten –, nicht jedoch das selbstvers­tändlich ebenso existieren­de Gebot der Eigenveran­twortung, die jeder Migrant für sein eigenes Leben zu tragen hat, berücksich­tigt.

Und dies bedeutet, dass jede Person, die sich in dieser Situation einem Schlepper anvertraut und in Nordafrika ein seeuntücht­iges Boot besteigt, dies nicht unter Zwang, sondern absolut frei- willig tut. Diese Freiwillig­keit impliziert auch den Willen oder den Vorsatz, sich bewusst in Lebensgefa­hr zu begeben, was jedoch keinesfall­s jenen schlussend­lich moralisch angelastet werden kann, die zum bedingungs­losen Retten auf hoher See verpflicht­et sind.

Es reicht sicherlich nicht, sich einfach nur in ein Boot zu setzen und dann zu glauben, dass man dadurch für den Rest seines Lebens die Verantwort­ung auf andere – sprich die europäisch­en Steuerzahl­er – überwälzen könne. Hier besteht bei den Migranten leider ein grundlegen­der Denkfehler.

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