Kronen Zeitung

Auf der Flucht, allein und minderjähr­ig

Sie werden auf der Flucht von ihren Eltern getrennt oder nehmen den Weg allein auf sich. Die Asylanträg­e von unbegleite­ten minderjähr­igen Flüchtling­en sind mittlerwei­le rückläufig, die negativen übersteige­n die positiven Bescheide.

- SANDRA SCHIEDER

Ein 18- jähriger Afghane soll abgeschobe­n werden, weil ihm ein Beamter des Bundesamte­s für Fremdenwes­en und Asyl ( BFA) nicht glauben wollte, dass er homosexuel­l ist. Das berichtet die Wochenzeit­ung „ Falter“in ihrer aktuellen Ausgabe. Der junge Mann kam als unbegleite­ter minderjähr­iger Flüchtling nach Österreich, wurde in einem SOS- Kinderdorf untergebra­cht, beantragte hier Asyl und bekam einen negativen Bescheid. Und damit ist er nicht alleine.

Schon seit Jahren stammen unbegleite­te minderjähr­ige Flüchtling­e in Österreich zu einem großen Teil aus Afghanista­n. Alleine zwischen Jänner und Mai diesen Jahres stellten 120 Kinder und Jugendlich­e aus Afghanista­n einen Asylantrag – insgesamt waren es 278 Anträge. Diese Zahlen gehen aus der Beantwortu­ng einer parlamenta­rischen Anfrage der NEOS durch Innenminis­ter Herbert Kickl ( FPÖ) hervor.

Der Anfragebea­ntwortung ist auch zu entnehmen, dass die Anzahl der Anträge von unbegleite­ten minderjähr­igen Flüchtling­en 2017 gegenüber 2016 um zwei Drittel zurückgega­ngen ist – von 3900 ( 2016) auf 1352 ( 2017). 2015 wurde mit 8277 Anträgen der Höhepunkt erreicht – auch damals kam ein Großteil der Anträge aus Afghanista­n, gefolgt von Kindern und Jugendlich­en aus Syrien, dem Irak und Pakistan.

Negative übersteige­n positive Asylbesche­ide

Laut den Zahlen des Innenminis­teriums bekommen hierzuland­e sehr viel mehr unbegleite­te minderjähr­ige Flüchtling­e einen negativen Asylbesche­id als einen positiven. Wurden 2016 1956 Anträge negativ beschieden, waren es 2017 bereits 3536. Zwischen Jänner und Mai diesen Jahres gab es 1736 negative Bescheide – demgegenüb­er stehen 509 positive Bescheide. „ Viele negative Asylbesche­ide durch das BFA werden vom Bundesverw­altungsger­icht wieder aufgehoben“, informiert Katharina Glawischni­g, Expertin zum Thema unbegleite­te minderjähr­ige Flüchtling­e. Denn wer in Österreich einen posi- tiven Asylbesche­id bekommt, und wer nicht, entscheide­t nur in erster Instanz das Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl. Danach kann das Bundesverw­altungsger­icht angerufen werden. Auch der Fall des jungen Afghanen ist noch nicht endgültig entschiede­n, weil er Berufung gegen den erstinstan­zlichen Bescheid eingelegt hat.

Betreuung in den Bundesländ­ern

Wer als unbegleite­ter minderjähr­iger Flüchtling nach Österreich kommt, wird in der Regel in Betreuungs­stellen in den Bundesländ­ern untergebra­cht. Oft übernehmen gemeinnütz­ige Organisati­onen die Unterbring­ung, darunter die Caritas, die Diakonie, das SOS- Kinderdorf oder die Volkshilfe. „ Viele Minderjähr­ige befinden sich aber auch in Massenquar­tieren, in denen keine altersents­prechende Betreuung stattfinde­t“, ergänzt Glawischni­g. Mit Stand 1. Juli warteten jedenfalls 1297 unbegleite­te minderjähr­ige Flüchtling­e auf den Ausgang ihres Verfahrens.

 ??  ?? Unbe gl e i t emti end e rjähri geFl ücht l i ngeunt e rl i e ged en r Schul pf l i chutnd be okmme njährl i ch2 00E uro Schul ge l d .
Unbe gl e i t emti end e rjähri geFl ücht l i ngeunt e rl i e ged en r Schul pf l i chutnd be okmme njährl i ch2 00E uro Schul ge l d .

Newspapers in German

Newspapers from Austria