Auf der Flucht, allein und minderjährig
Sie werden auf der Flucht von ihren Eltern getrennt oder nehmen den Weg allein auf sich. Die Asylanträge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind mittlerweile rückläufig, die negativen übersteigen die positiven Bescheide.
Ein 18- jähriger Afghane soll abgeschoben werden, weil ihm ein Beamter des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ( BFA) nicht glauben wollte, dass er homosexuell ist. Das berichtet die Wochenzeitung „ Falter“in ihrer aktuellen Ausgabe. Der junge Mann kam als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich, wurde in einem SOS- Kinderdorf untergebracht, beantragte hier Asyl und bekam einen negativen Bescheid. Und damit ist er nicht alleine.
Schon seit Jahren stammen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Österreich zu einem großen Teil aus Afghanistan. Alleine zwischen Jänner und Mai diesen Jahres stellten 120 Kinder und Jugendliche aus Afghanistan einen Asylantrag – insgesamt waren es 278 Anträge. Diese Zahlen gehen aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS durch Innenminister Herbert Kickl ( FPÖ) hervor.
Der Anfragebeantwortung ist auch zu entnehmen, dass die Anzahl der Anträge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 2017 gegenüber 2016 um zwei Drittel zurückgegangen ist – von 3900 ( 2016) auf 1352 ( 2017). 2015 wurde mit 8277 Anträgen der Höhepunkt erreicht – auch damals kam ein Großteil der Anträge aus Afghanistan, gefolgt von Kindern und Jugendlichen aus Syrien, dem Irak und Pakistan.
Negative übersteigen positive Asylbescheide
Laut den Zahlen des Innenministeriums bekommen hierzulande sehr viel mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen negativen Asylbescheid als einen positiven. Wurden 2016 1956 Anträge negativ beschieden, waren es 2017 bereits 3536. Zwischen Jänner und Mai diesen Jahres gab es 1736 negative Bescheide – demgegenüber stehen 509 positive Bescheide. „ Viele negative Asylbescheide durch das BFA werden vom Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben“, informiert Katharina Glawischnig, Expertin zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Denn wer in Österreich einen posi- tiven Asylbescheid bekommt, und wer nicht, entscheidet nur in erster Instanz das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Danach kann das Bundesverwaltungsgericht angerufen werden. Auch der Fall des jungen Afghanen ist noch nicht endgültig entschieden, weil er Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid eingelegt hat.
Betreuung in den Bundesländern
Wer als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich kommt, wird in der Regel in Betreuungsstellen in den Bundesländern untergebracht. Oft übernehmen gemeinnützige Organisationen die Unterbringung, darunter die Caritas, die Diakonie, das SOS- Kinderdorf oder die Volkshilfe. „ Viele Minderjährige befinden sich aber auch in Massenquartieren, in denen keine altersentsprechende Betreuung stattfindet“, ergänzt Glawischnig. Mit Stand 1. Juli warteten jedenfalls 1297 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf den Ausgang ihres Verfahrens.