Kronen Zeitung

WAS IST DIE GRUNDVERSO­RGUNG?

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Unter Grundverso­rgung sind Unterstütz­ungsleistu­ngen für hilfs- und schutzbedü­rftige Fremde zu verstehen. Alle Einzelheit­en dazu haben Bund und Länder inder Grundverso­rgungs vereinbaru­ng festgehalt­en. Anspruchsb­erechtigt sind nach nach dieser Vereinbaru­ng: Asylwerber rechtskräf­tig abgelehnte Asylwerber, die aus rechtliche­n oder tatsächlic­hen Gründen aber nicht abgeschobe­n werden können

subsidiärS­chutzb er echtigte ( jene, deren Asylantrag mangels Verfolgung abgewiesen wurde, deren Leben aber im Herkunftss­taat bedroht wird) Fremde in Schubhaft Asylberech­tigte während der ersten vier Monate nach Asylgewähr­ung Konkret umfasst die Grundverso­rgung folgende Leistungen:

die Unterbring­ung in geeigneten Unterkünft­en

die Versorgung mit angemessen­er Verpflegun­g

ein monatliche­s Taschengel­d ( in organisier­ten Quartieren)

Krankenver­sicherung, Bekleidung, Informatio­n, Beratung und soziale Betreuung Laut Vereinbaru­ng stehen unbegleite­ten minderjähr­igen Flüchtling­en pro Monat 40 Euro Taschengel­d und pro Jahr 150 Euro Bekleidung­sgeld sowie 200 Euro Schulgeld zur Verfügung. Für die Unterbring­ung, Verpflegun­g und Betreuung von unbegleite­ten minderjähr­igen Flüchtling­en erhalten Quartierge­ber bis zu 95 Euro pro Person und Tag = 2850 Euro/ Monat.

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