WAS IST DIE GRUNDVERSORGUNG?
Unter Grundversorgung sind Unterstützungsleistungen für hilfs- und schutzbedürftige Fremde zu verstehen. Alle Einzelheiten dazu haben Bund und Länder inder Grundversorgungs vereinbarung festgehalten. Anspruchsberechtigt sind nach nach dieser Vereinbarung: Asylwerber rechtskräftig abgelehnte Asylwerber, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen aber nicht abgeschoben werden können
subsidiärSchutzb er echtigte ( jene, deren Asylantrag mangels Verfolgung abgewiesen wurde, deren Leben aber im Herkunftsstaat bedroht wird) Fremde in Schubhaft Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung Konkret umfasst die Grundversorgung folgende Leistungen:
die Unterbringung in geeigneten Unterkünften
die Versorgung mit angemessener Verpflegung
ein monatliches Taschengeld ( in organisierten Quartieren)
Krankenversicherung, Bekleidung, Information, Beratung und soziale Betreuung Laut Vereinbarung stehen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen pro Monat 40 Euro Taschengeld und pro Jahr 150 Euro Bekleidungsgeld sowie 200 Euro Schulgeld zur Verfügung. Für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erhalten Quartiergeber bis zu 95 Euro pro Person und Tag = 2850 Euro/ Monat.