Kellner beging kleinen Fehler: Hotel reagierte mit Entlassung
Arbeiterkammer erkämpfte jetzt 29.000 Euro Abfertigung
26 Jahre arbeitete Stanislav C. als Kellner bei einer großen Hotelkette. Dann vergaß der 57- jährige Mann während einer Hochzeitsgesellschaft im Stress einmal eine Bonierung. Der Vorfall klärte sich zwar rasch auf, trotzdem wurde C. fristlos entlassen. Zu Unrecht, wie danach die Gerichte urteilten.
Fehler passieren beim Arbeiten. Überhaupt, wenn man 14,5 Stunden bei einer Hochzeitsgesellschaft im Einsatz ist. Der Kellner vergaß zu später Stunde zwei Flaschen Bacardi zu bonieren. Das bezahlte Geld floss dadurch ins Trinkgeld ein. Am nächsten Tag trat C. seinen Urlaub an. Nach seiner Rückkehr konfrontierte ihn sein Chef mit der falschen Abrechnung. Stanislav C. erinnerte sich sofort und bestritt nichts. Daraufhin wurde er fristlos entlassen.
Bei der Arbeiterkammer ( AK) erhielt der Kellner rasch Hilfe, um dagegen rechtlich anzukämpfen. Immerhin ging es um den Anspruch auf eine Abfertigung alt. Mit Erfolg! Sowohl Arbeits- und Sozialgericht als auch das Oberlandesgericht urteilten, dass die fehlende Bonierung aus Versehen geschah und die Entlassung unrechtmäßig war. Somit erhielt C. eine Abfertigung samt Kündigungsentschädigung über insgesamt knapp 29.000 Euro. Der 57- Jährige ist erleichtert: „ Es ist mir nicht ums Geld gegangen, sondern um meinen Namen.“
Der Arbeitnehmer hatte nach 26 Dienstjahren bei der Firma einen Anspruch auf eine Abfertigung alt. Die Hotelkette hat wohl nach der erstbesten Gelegenheit gesucht, sich diese Kosten zu sparen.
Günter Hahnenkamp, AK- Jurist