Kronen Zeitung

Kellner beging kleinen Fehler: Hotel reagierte mit Entlassung

Arbeiterka­mmer erkämpfte jetzt 29.000 Euro Abfertigun­g

- Philipp Wagner

26 Jahre arbeitete Stanislav C. als Kellner bei einer großen Hotelkette. Dann vergaß der 57- jährige Mann während einer Hochzeitsg­esellschaf­t im Stress einmal eine Bonierung. Der Vorfall klärte sich zwar rasch auf, trotzdem wurde C. fristlos entlassen. Zu Unrecht, wie danach die Gerichte urteilten.

Fehler passieren beim Arbeiten. Überhaupt, wenn man 14,5 Stunden bei einer Hochzeitsg­esellschaf­t im Einsatz ist. Der Kellner vergaß zu später Stunde zwei Flaschen Bacardi zu bonieren. Das bezahlte Geld floss dadurch ins Trinkgeld ein. Am nächsten Tag trat C. seinen Urlaub an. Nach seiner Rückkehr konfrontie­rte ihn sein Chef mit der falschen Abrechnung. Stanislav C. erinnerte sich sofort und bestritt nichts. Daraufhin wurde er fristlos entlassen.

Bei der Arbeiterka­mmer ( AK) erhielt der Kellner rasch Hilfe, um dagegen rechtlich anzukämpfe­n. Immerhin ging es um den Anspruch auf eine Abfertigun­g alt. Mit Erfolg! Sowohl Arbeits- und Sozialgeri­cht als auch das Oberlandes­gericht urteilten, dass die fehlende Bonierung aus Versehen geschah und die Entlassung unrechtmäß­ig war. Somit erhielt C. eine Abfertigun­g samt Kündigungs­entschädig­ung über insgesamt knapp 29.000 Euro. Der 57- Jährige ist erleichter­t: „ Es ist mir nicht ums Geld gegangen, sondern um meinen Namen.“

Der Arbeitnehm­er hatte nach 26 Dienstjahr­en bei der Firma einen Anspruch auf eine Abfertigun­g alt. Die Hotelkette hat wohl nach der erstbesten Gelegenhei­t gesucht, sich diese Kosten zu sparen.

Günter Hahnenkamp, AK- Jurist

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Erfolg vor Gericht: Jurist Günter Hahnenkamp und Stanislav C.

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