Sozialversicherungen halten Reform für verfassungswidrig
Kritik am „ Kasperlkarussell“Viele Punkte umstritten
Von den Sozialversicherungen bestellte Gutachter halten wichtige Teile der geplanten Kassenreform für verfassungswidrig, weil die Rechte der Selbstverwaltung ausgehöhlt werden. Dazu hat man einige Gutachten erstellen lassen, die Regierung hat sich mit Gegengutachten gewappnet. Ein Prozessreigen ist wohl zu erwarten.
Mit dieser Woche endet die Begutachtungsfrist für die Gesetze. Große Änderungen wird die Regierung nicht machen. Doch erst nach dem Beschluss im Nationalrat dürfen Verfassungsklagen eingebracht werden, sowohl von den Betroffenen als auch von der Opposition im Parlament. Hauptverband und Gebietskrankenkassen haben mit Dutzenden Gutachten schon Munition für die Einsprüche gesammelt.
Beispiel: Die Selbstverwaltung bleibt zwar, doch werden die Gremien künftig „ paritätisch“beschickt. Im Klartext heißt das, dass der ÖVP- Einfluss ( über die Arbeitgeberseite) bei den künftig nur noch fünf Trä- gern stärker wird, wodurch die Selbstbestimmung der Arbeitnehmer verloren gehe. Der geplante halbjährlich wechselnde Vorsitz ( intern „ Kasperlkarussell“genannt) wird heftigst kritisiert. „ So kann man kein Unternehmen führen.“Auch die Kontrolle der Beiträge in den Betrieben durch die Finanz, drohendes Kompetenzwirrwarr zwischen der ÖGK ( Öst. Gesundheitskasse) und dem neuen „ Dachverband“sowie die Sonderbehandlung der Selbstständigen und Beamten sollen verfassungswidrig sein.