Das Heben einer
Kiste brachte einem Wiener Ärger ein: Er hob die Kiste in seinem Kofferraum hoch, diese glitt ihm aus der Hand, und beim Versuch, sie aufzufangen, verletzte er sich am Arm. Seine Unfallversicherung wollte allerdings die folgenden Behandlungskosten nicht übernehmen, weil Fritz H. direkt nach dem Unfall unvollständige Angaben über den Hergang gemacht hatte. Auch dass er diese später korrigierte bzw. vervollständigte, änderte nichts an der Ablehnung des Falles. Nachdem wir dann vermittelten, kam die
Generali Versicherung dem Leser dennoch entgegen.