Blendende Aussichten
Bei so manchem Nachbarschaftsstreit geht es nicht um Lärm, sondern um Licht. Auch das Auge fühlt sich mitunter belästigt.
Der Begriff Lichtverschmutzung bezeichnet die Aufhellung des Nachthimmels durch künstliche Lichtquellen. Dieses Phänomen unserer modernen Zeit hat nachweislich störende Einflüsse auf Fauna und Flora.
Eine Art „ Lichtverschmutzung im Kleinen“ist da und dort auch in Wohnvierteln zu beobachten. Nämlich dann, wenn sich Bewohner durch stark strahlende Lichtquellen ( Scheinwerfer, Leuchtreklame) in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft geblendet fühlen. Und die Frage im Raum steht: Darf der Nachbar auf seiner Terrasse die dicken Strahler die ganze Nacht lang brennen lassen, deren grelles Licht mir Wohn- und Schlafzimmer ausleuchtet?
Rechtlich gesehen wird die Sache ähnlich behandelt wie eine Belästigung durch Lärm: Die Lichtimmissionen dürfen das ortsübliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen. Leuchten die Lichtquellen auf dem Nebengrundstück so stark, dass die Schlafqualität des Nachbarn wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich. Allgemein gültige Grenzwerte gibt es nicht, es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.
Verdunkelung
Manchmal ist aber auch nicht zu viel, sondern zu wenig Licht das Problem. Wenn zum Beispiel die Fenster einer Mietwohnung aufgrund von Bauarbeiten an der Hausfassade verhängt werden. Hier besteht eventuell Recht auf Mietzinsminderung – sofern man nachweisen kann, dass die Nutzung der Wohnung entsprechend beeinträchtigt ist.
Wichtig ist, die Beeinträchtigung sofort bei der Hausverwaltung bzw. beim Vermieter schriftlich zu melden und ihn zur Beseitigung der Beeinträchtigung aufzufordern ( sofern ihm das möglich ist). Zahlreiche Beratungsstellen bieten auf ihren Internetseiten Musterbriefe mit einem korrekt formulierten Antrag auf Mietzinsreduktion an.