Massenmörder als Vorbild?
19- Jähriger in Wien vor Gericht, weil er Amoklauf an Schule geplant haben soll
Das Entsetzen, das bei Amokläufen in Schulen durch die ganze Welt geht, löst bei ihm eher wohlige Schauer aus. Seine Phantasien machen sprachlos. Weil durchaus der Verdacht bestand, dass der 19- jährige Wiener auch auf diese morbide Art „ berühmt“werden wollte, saß er vor Gericht. Und wurde – freigesprochen!
Er ist all das, was man von Amokläufern im Nachhinein weiß: ruhig, introvertiert, eher Einzelgänger, spielt gerne Video- Gewaltspiele, hat psychische Probleme. Der Gerichtsgutachter hält „ die Gemeinlage für durchaus gefährlich“und hätte den Schüler gerne bedingt eingewiesen.
Grund genug gibt es, geht es nach dem Bauchgefühl wohl aller im Gerichtssaal Anwesenden. Doch nach den Buchstaben des Gesetzes sind Tagebuch- Einträge – nichts! „ Heute Amoklauf in Florida. Starke Leistung. 17 Bastarde weniger auf der Welt. Wie gerne würde ich das auch machen“oder „ Ich würde die Eingänge der Schule in Brand setzen, damit keiner raus kann. Und dann einen nach dem anderen erschießen“oder „ Ich will auch so großen Einfluss auf die Geschichte haben wie Hitler“– nichts! Auch das kurzfristige Posten eines Fotos aus der Klasse, auf dem die Lehrerin und einige Schüler mit Kreuzen markiert sind – nichts!
Kein Landzwang, keine Drohung
Mitschüler hatten Klassenvorstand und Direktion alarmiert, diese ließ die Schule räumen. Allerdings während des Nachmittagsunterrichts. Für den angeklagten Landzwang müssten aber rund 800 Menschen in Furcht und Unruhe versetzt werden – es waren „ nur“200 Schüler. Und eine gefährliche Drohung muss absichtlich und zielgerichtet sein, Tagebuch- Einträge reichen da für eine Verurteilung nicht aus . . .
„ Zwei Herzen“wohnen in seiner Brust, so ein sichtlich nachdenklicher Richter: „ Ich bin überzeugt, dass der Angeklagte nicht ganz ungefährlich ist, wenn man ihn nicht behandelt.“Weisungen zur Therapie kann er ihm allerdings keine erteilen, dazu bräuchte es ein Urteil. Das er nicht fällen kann, wenn es das Gesetz nicht hergibt . . .
„ Cool“wollte er sein, der junge Mann. Sagt er. Und etwas von „ Humor“. Ohne eine Miene zu verziehen. Oder gar zu lächeln. Angst und bang wird einem, wenn so ein Bursch jemand nacheifert, dessen „ größte Leistung es ist, Menschen erschossen zu haben“, wie der Richter sagt. Er muss ihn freisprechen. Wegen einer Gesetzeslücke!