Familienbeihilfe und EU- Gehälter
Ich finde die Diskussionen über die Höhe der Familienbeihilfe der im Ausland lebenden Kinder einfach grotesk.
Die EU gibt klare Regeln vor, wie hoch die Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern sind – und daran sollte man sich bei der Familienbeihilfe orientieren. Die Lebens- haltungskosten spiegeln sich in den Bezügen der EU- Abgeordneten wider, die streng nach den Lebenshaltungskosten in den Heimatländern der Abgeordneten gestaffelt sind.
Was für die Abgeordneten gilt, müsste erst recht für die Kinder gelten – zumal die Abgeordneten einen Teil ihrer Arbeitszeit im teuren Brüssel bzw. Straßburg verbringen –, und es geht bei der Familienbeihilfe ausschließlich um die Kinder, die in ihren Heimatländern leben.
Wenn Herr Juncker für eine gleich hohe Familienbeihilfe ist, so sollte das auch für ihn gelten, und die EU soll sofort sein Gehalt auf das Niveau der ungarischen Mandatare senken. Das ist Gleichbehandlung, aber wenn es ums eigene Geld geht, spielt die Gleichbehandlung auch bei den größten Gleichheitsfanatikern keine Rolle – außer sie haben davon einen persönlichen Vorteil.