Dämpfer für Pläne zu Mindestsicherung
EuGH kippt Oberösterreichs Kürzung für Flüchtlinge
Seit Monaten ist die Bundesregierung die versprochene Kürzung der Mindestsicherung für Zuwanderer schuldig. Nun wurde das Vorhaben noch einmal komplizierter: Der Europäische Gerichtshof erklärte Oberösterreichs Sozialhilfe- Kürzung für Flüchtlinge, die Türkis- Blau als Vorbild dient, für teilweise rechtswidrig.
Der Fall einer afghanischen Familie in Oberösterreich zieht massive politische Konsequenzen nach sich: Die Flüchtlingsfamilie bekam nicht die volle Mindestsicherung ausbezahlt. Dies ist in Oberösterreich seit rund zwei Jahren rechtlich so vorgesehen. Jedoch klagte die Familie gegen die Kürzung für Flüchtlinge mit befristetem Aufenthalt – und bekam nun vom Europäischen Gerichtshof recht.
Im Urteil heißt es, dass eine derartige Kürzung für Flüchtlinge mit befristetem Bleiberecht gegen EU- Recht verstößt Auch subsidiär Schutzberechtigte dürfen nicht benachteiligt werden.
Für die türkis- blaue Bundesregierung ist dies nicht unproblematisch: Denn von der Regierungsspitze wurde immer wieder betont, dass das oberösterreichische Modell das Vorbild für die geplante Kürzung auf Bundesebene sei. Diese wurde bereits vor dem Sommer in Eckpunkten ausgearbeitet und zielt vor allem auf Flüchtlinge ab – das Gesetz dafür lässt aber weiterhin auf sich warten. Ursprünglich hätte die türkis- blaue Prestige- Reform noch vor dem Sommer in Form eines Gesetzes vorliegen sollen. Regierungskreisen zufolge soll das Kürzungspaket nächste Woche präsentiert werden.
Die Reaktion der Regierung auf das EuGH- Urteil fällt indes erwartungsgemäß verhalten aus: Man werde es berücksichtigen, damit bald eine rechtskonforme Reform präsentiert wird, heißt es aus dem Kanzleramt.