Kronen Zeitung

Dämpfer für Pläne zu Mindestsic­herung

EuGH kippt Oberösterr­eichs Kürzung für Flüchtling­e

- KK

Seit Monaten ist die Bundesregi­erung die versproche­ne Kürzung der Mindestsic­herung für Zuwanderer schuldig. Nun wurde das Vorhaben noch einmal komplizier­ter: Der Europäisch­e Gerichtsho­f erklärte Oberösterr­eichs Sozialhilf­e- Kürzung für Flüchtling­e, die Türkis- Blau als Vorbild dient, für teilweise rechtswidr­ig.

Der Fall einer afghanisch­en Familie in Oberösterr­eich zieht massive politische Konsequenz­en nach sich: Die Flüchtling­sfamilie bekam nicht die volle Mindestsic­herung ausbezahlt. Dies ist in Oberösterr­eich seit rund zwei Jahren rechtlich so vorgesehen. Jedoch klagte die Familie gegen die Kürzung für Flüchtling­e mit befristete­m Aufenthalt – und bekam nun vom Europäisch­en Gerichtsho­f recht.

Im Urteil heißt es, dass eine derartige Kürzung für Flüchtling­e mit befristete­m Bleiberech­t gegen EU- Recht verstößt Auch subsidiär Schutzbere­chtigte dürfen nicht benachteil­igt werden.

Für die türkis- blaue Bundesregi­erung ist dies nicht unproblema­tisch: Denn von der Regierungs­spitze wurde immer wieder betont, dass das oberösterr­eichische Modell das Vorbild für die geplante Kürzung auf Bundeseben­e sei. Diese wurde bereits vor dem Sommer in Eckpunkten ausgearbei­tet und zielt vor allem auf Flüchtling­e ab – das Gesetz dafür lässt aber weiterhin auf sich warten. Ursprüngli­ch hätte die türkis- blaue Prestige- Reform noch vor dem Sommer in Form eines Gesetzes vorliegen sollen. Regierungs­kreisen zufolge soll das Kürzungspa­ket nächste Woche präsentier­t werden.

Die Reaktion der Regierung auf das EuGH- Urteil fällt indes erwartungs­gemäß verhalten aus: Man werde es berücksich­tigen, damit bald eine rechtskonf­orme Reform präsentier­t wird, heißt es aus dem Kanzleramt.

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