Was jetzt für Besitzer von Hunden in Wien alles neu wird
Rot und Grün beschließen heute im Rathaus das schärfere Tierhaltegesetz für Listenhunde
Mit einem Monat Verspätung beschließt der Landtag heute das neue Tierhaltegesetz – als Reaktion auf eine tödliche Beißattacke auf ein Kleinkind. Neben einer Promillegrenze haben sich Rot- Grün auf eine Maulkorbpflicht für Listenhunde geeinigt. Und: Ab 1. Juni muss jedes Herrl und jedes Frauerl eine Schulung ablegen.
Gestern stellte Rot- Grün alle Verschärfungen vor:
Generelle Maulkorb- und Leinenpflicht für alle Kampfhunde. Wer seinen Vierbeiner ohne Maulkorb führt, muss 100 Euro Strafe zahlen. Ausnahme: In umzäunten Hundezonen dürfen sie sich ohne Leine und Maulkorb bewegen. In Hundeauslaufzonen darf nur die Leine abgenommen werden.
Ausgenommen von der Regelung sind Assistenz-, Therapie- und Rettungshunde. Zudem wurde für Listen- hunde, die älter als 3 Jahre sind, eine Übergangslösung gefunden: „ Deren Halter kann nach Absolvierung einer intensiven Ausbildung und einer Einzelfallprüfung vor einer Kommission von der Maulkorbpflicht befreit werden“, erklärt Rüdiger Maresch ( Grüne).
Sachkundenachweis für alle Frauerln und Herrln: Wer sich nach dem 1. Juli 2019 eine Fellnase anschafft, muss einen vierstündigen Kurs absolvieren. Bußgelder sind nicht vorgesehen.
Strengere Strafen: Sollte ein Herrchen seinen Listenhund an eine Person ohne Führschein weitergeben, droht eine 200- Euro- Strafe. Bereits bekannt: 0,5- Promille- Grenze für Hundebesitzer.
Verschärfungen beim Führschein ( mehr Kompetenzen für Prüfer). I. Kubicek
Wir setzen in Wien auf das Miteinander von Mensch und Tier, und dazu braucht es klare Regeln. Das Paket macht Wien noch sicherer. Ulli Sima, Wiener Tierschutzstadträtin ( SPÖ).