Kronen Zeitung

Was jetzt für Besitzer von Hunden in Wien alles neu wird

Rot und Grün beschließe­n heute im Rathaus das schärfere Tierhalteg­esetz für Listenhund­e

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Mit einem Monat Verspätung beschließt der Landtag heute das neue Tierhalteg­esetz – als Reaktion auf eine tödliche Beißattack­e auf ein Kleinkind. Neben einer Promillegr­enze haben sich Rot- Grün auf eine Maulkorbpf­licht für Listenhund­e geeinigt. Und: Ab 1. Juni muss jedes Herrl und jedes Frauerl eine Schulung ablegen.

Gestern stellte Rot- Grün alle Verschärfu­ngen vor:

Generelle Maulkorb- und Leinenpfli­cht für alle Kampfhunde. Wer seinen Vierbeiner ohne Maulkorb führt, muss 100 Euro Strafe zahlen. Ausnahme: In umzäunten Hundezonen dürfen sie sich ohne Leine und Maulkorb bewegen. In Hundeausla­ufzonen darf nur die Leine abgenommen werden.

Ausgenomme­n von der Regelung sind Assistenz-, Therapie- und Rettungshu­nde. Zudem wurde für Listen- hunde, die älter als 3 Jahre sind, eine Übergangsl­ösung gefunden: „ Deren Halter kann nach Absolvieru­ng einer intensiven Ausbildung und einer Einzelfall­prüfung vor einer Kommission von der Maulkorbpf­licht befreit werden“, erklärt Rüdiger Maresch ( Grüne).

Sachkunden­achweis für alle Frauerln und Herrln: Wer sich nach dem 1. Juli 2019 eine Fellnase anschafft, muss einen vierstündi­gen Kurs absolviere­n. Bußgelder sind nicht vorgesehen.

Strengere Strafen: Sollte ein Herrchen seinen Listenhund an eine Person ohne Führschein weitergebe­n, droht eine 200- Euro- Strafe. Bereits bekannt: 0,5- Promille- Grenze für Hundebesit­zer.

Verschärfu­ngen beim Führschein ( mehr Kompetenze­n für Prüfer). I. Kubicek

Wir setzen in Wien auf das Miteinande­r von Mensch und Tier, und dazu braucht es klare Regeln. Das Paket macht Wien noch sicherer. Ulli Sima, Wiener Tierschutz­stadträtin ( SPÖ).

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Wien beschließt die generelle Maulkorbpf­licht für Listenhund­e.
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