Brief ans Christkind gerettet
Weihnachten „ gerettet“ EU- Kommission entwarnt:
DIE EU- DATENSCHUTZVERORDNUNG treibt skurrile Blüten. In einer deutschen Gemeinde wurde dem Wunschzettel eine offizielle Absage erteilt. In der „ Krone“gibt die Kommission aber Entwarnung für Österreich. Unsere Kinder dürfen weiter ans Christkind schreiben.
Dürfen unsere Kleinen auch weiterhin einen Brief ans Christkind schreiben? Der Fall einer deutschen Gemeinde, die dem schönen weihnachtlichen Wunschzettel- Brauch aus Datenschutzgründen eine Absage erteilen will, sorgt für Aufregung. In der „ Krone“gibt die EU- Kommission jetzt aber Entwarnung.
Hunderttausende Eltern und Kinder können also aufatmen. Die handgeschriebenen Kinderwünsche für den Heiligen Abend sind KEIN Fall für die neue, umstrittene Datenschutzverordnung. Ein Sprecher der Kommission schmunzelnd: „ Das Christkind wird durch EU- Regeln nicht daran gehindert, zu prüfen, welche Kinder schlimm oder brav waren und wem es Geschenke bringt!“Es könnten beruhigt weiterhin Namen und Adresse geschickt werden.
Ausgelöst hatten die Diskussionen darüber Berichte, wonach Kinder im mittelfränkischen Roth süd- lich von Nürnberg ( D) heuer traurige Weihnachten feiern müssen. Denn die Stadtverantwortlichen würden darüber nachdenken, die bisher öffentlich angebrachten Wunschzettel am Christbaum ausfallen zu lassen. „ Diese Geschichten sind einfach falsch“, entwarnt der Sprecher weiter.
Auch bei uns hatte es ja Datenschutz- Wirbel um die Namensschilder an Gemeindebauten in Wien gegeben, die aber ebenfalls NICHT unter die neue EU- Verordnung fallen.