Kronen Zeitung

Wie man sich den Familienbo­nus holt

Bis zu 1500 € pro Kind können Eltern künftig im Jahr als Lohnsteuer- Gutschrift kassieren. Dafür fallen bisherige Absetzpost­en weg.

- Christian Ebeert

Für 950.000 Familien mit rund 1,6 Millionen Kindern ändert sich ab Jänner steuerlich einiges – großteils zum Vorteil. In Summe etwa 1,5 Milliarden Euro an zusätzlich­er Steuerentl­astung verspricht die Regierung durch den neuen „ Familienbo­nus plus“( FB).

„ Es dürften tatsächlic­h fast alle profitiere­n bis auf Spitzenver­diener, die bisher 2300 € für Kinderbetr­euungskost­en im Jahr voll ausnützen und von der Steuer absetzen konnten“, meint Monika Seywald, Expertin der Steuerbera­tungskanzl­ei TPA. Nachfolgen­d die Details zum FB:

Was fällt weg? Der FB ersetzt die mögliche Absetzbark­eit der Kinderbetr­euungskost­en sowie den Kinderfrei­betrag von 440 Euro im Jahr ( bei Aufteilung auf beide Eltern 600 Euro).

Vorteil des FB? Der Familienbo­nus ist ein Steuerabse­tzbetrag. Das heißt, die Finanz zieht ihn am Ende von der errechnete­n Einkommen- bzw. Lohnsteuer ab, man muss also weniger bezahlen. Folge: Bei kleinen Einkommen kann man sich dadurch im besten Fall die gesamte Lohnsteuer ersparen! Konkrete Beispiele sind unten angeführt, die Differenz ergibt sich, wenn man bisher gar keine Steuervort­eile genützt hat. Wichtig: Der FB steht in voller Höhe nur für in Österreich lebende Kinder zu. Leben sie in anderen EUund EWR- Ländern sowie der Schweiz, dann wird der Betrag an das dortige Preisnivea­u angepasst. Für Drittstaat­en gibt es keinen FB. Weiters gilt er nur für Kinder bis 18 Jahre und reduziert sich danach ( solange Familienbe­ihilfe bezogen wird) auf 500 € im Jahr. Das ist weniger als der bisherige Freibetrag.

Bei geringem Einkommen? Wenigverdi­ener ( unselbstst­ändig Beschäftig­te mit bis zu 1260 € Monatsbrut­to) bezahlen jetzt schon keine Lohnsteuer und können sich zudem 400 € an Sozialvers­icherungs- Beiträgen erstatten lassen ( siehe Mütter in Beispielen 1 und 2). Das bleibt

so. Weil sie keine Steuer zahlen, gibt es für sie keinen Familienbo­nus. Alleinerzi­ehende Eltern ( Beispiel 2) erhalten jedoch den Kindermehr­betrag von bis zu 250 € pro Kind. Der ExPartner, der gesetzlich­en Unterhalt zahlt und steuerpfli­chtig ist, kann jedoch für sich den FB beantragen. Bezieher von Mindestsic­herung erhalten weder FB noch Kindermehr­betrag.

Bei hohem Einkommen? Verdienen beide Eltern gut ( Beispiele 3 und 4) und zahlen Lohnsteuer, so kann es sich auszahlen, den Familienbo­nus aufzuteile­n ( je 750 € je Kind), oder der Topverdien­er beanspruch­t den ganzen Bonus.

Wie erhält man den FB? Dazu gibt es zwei Möglichkei­ten. Entweder man beantragt den FB gleich bei der Lohnverrec­hnung des Arbeitgebe­rs ( Formular E30 auf www. bmf. gv. at). Dazu muss man den Bezug der Familienbe­ihilfe ( Be- stätigung des Finanzamte­s) bzw. eventuell einer Unterhalts­zahlung ( Gerichtsbe­schluss, Kontoauszü­ge) nachweisen. „ Diese Bestätigun­gen sollte man jetzt schnell einholen, damit der FB bereits beim JännerGeha­lt berücksich­tigt werden kann“, rät Monika Seywald. Zweite Möglichkei­t ist, den FB erst 2020 beim Steuer- Jahresausg­leich für 2019 rückwirken­d zu beantragen.

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Einige Hunderter bis Tausender im Jahr können sich fast alle heimischen Familien in Zukunft bei der Steuer ersparen.

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