Wie man sich den Familienbonus holt
Bis zu 1500 € pro Kind können Eltern künftig im Jahr als Lohnsteuer- Gutschrift kassieren. Dafür fallen bisherige Absetzposten weg.
Für 950.000 Familien mit rund 1,6 Millionen Kindern ändert sich ab Jänner steuerlich einiges – großteils zum Vorteil. In Summe etwa 1,5 Milliarden Euro an zusätzlicher Steuerentlastung verspricht die Regierung durch den neuen „ Familienbonus plus“( FB).
„ Es dürften tatsächlich fast alle profitieren bis auf Spitzenverdiener, die bisher 2300 € für Kinderbetreuungskosten im Jahr voll ausnützen und von der Steuer absetzen konnten“, meint Monika Seywald, Expertin der Steuerberatungskanzlei TPA. Nachfolgend die Details zum FB:
Was fällt weg? Der FB ersetzt die mögliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten sowie den Kinderfreibetrag von 440 Euro im Jahr ( bei Aufteilung auf beide Eltern 600 Euro).
Vorteil des FB? Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag. Das heißt, die Finanz zieht ihn am Ende von der errechneten Einkommen- bzw. Lohnsteuer ab, man muss also weniger bezahlen. Folge: Bei kleinen Einkommen kann man sich dadurch im besten Fall die gesamte Lohnsteuer ersparen! Konkrete Beispiele sind unten angeführt, die Differenz ergibt sich, wenn man bisher gar keine Steuervorteile genützt hat. Wichtig: Der FB steht in voller Höhe nur für in Österreich lebende Kinder zu. Leben sie in anderen EUund EWR- Ländern sowie der Schweiz, dann wird der Betrag an das dortige Preisniveau angepasst. Für Drittstaaten gibt es keinen FB. Weiters gilt er nur für Kinder bis 18 Jahre und reduziert sich danach ( solange Familienbeihilfe bezogen wird) auf 500 € im Jahr. Das ist weniger als der bisherige Freibetrag.
Bei geringem Einkommen? Wenigverdiener ( unselbstständig Beschäftigte mit bis zu 1260 € Monatsbrutto) bezahlen jetzt schon keine Lohnsteuer und können sich zudem 400 € an Sozialversicherungs- Beiträgen erstatten lassen ( siehe Mütter in Beispielen 1 und 2). Das bleibt
so. Weil sie keine Steuer zahlen, gibt es für sie keinen Familienbonus. Alleinerziehende Eltern ( Beispiel 2) erhalten jedoch den Kindermehrbetrag von bis zu 250 € pro Kind. Der ExPartner, der gesetzlichen Unterhalt zahlt und steuerpflichtig ist, kann jedoch für sich den FB beantragen. Bezieher von Mindestsicherung erhalten weder FB noch Kindermehrbetrag.
Bei hohem Einkommen? Verdienen beide Eltern gut ( Beispiele 3 und 4) und zahlen Lohnsteuer, so kann es sich auszahlen, den Familienbonus aufzuteilen ( je 750 € je Kind), oder der Topverdiener beansprucht den ganzen Bonus.
Wie erhält man den FB? Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man beantragt den FB gleich bei der Lohnverrechnung des Arbeitgebers ( Formular E30 auf www. bmf. gv. at). Dazu muss man den Bezug der Familienbeihilfe ( Be- stätigung des Finanzamtes) bzw. eventuell einer Unterhaltszahlung ( Gerichtsbeschluss, Kontoauszüge) nachweisen. „ Diese Bestätigungen sollte man jetzt schnell einholen, damit der FB bereits beim JännerGehalt berücksichtigt werden kann“, rät Monika Seywald. Zweite Möglichkeit ist, den FB erst 2020 beim Steuer- Jahresausgleich für 2019 rückwirkend zu beantragen.