FPÖ will Millionen von der Republik
Unregelmäßigkeiten bei Bundespräsidentenwahl im Jahr 2016 Blaue wollenzusätzliche Wahlkampfausgaben wegen erneutem Urnengang erstattet haben
So richtig kann die FPÖ offenbar nicht mit der Bundespräsidentenwahl 2016, in der ihr Kandidat Norbert Hofer unterlag, abschließen. Wie die „ Krone“in Erfahrung bringen konnte, klagen die Freiheitlichen die Republik auf Schadenersatz. Sie wollen jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind, zurückhaben. Zu dieser kam es nur, weil die Blauen die Stichwahl erfolgreich angefochten haben.
Es gibt wohl kaum jemanden, dem der über ein Jahr dauernde Bundespräsidenten- Wahlkampf im Jahr 2016 nicht in Erinnerung geblieben ist. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es dann zur Stich- wahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen. Die FPÖ hatte die Stichwahl damals wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich angefochten – was die Wiederholung der Stichwahl im Dezember zur Folge hatte.
Partei sieht klares Versagen der Behörden
Jetzt klagen ausgerechnet die Freiheitlichen die Republik auf Schadenersatz. Sie wollen jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind, zurückhaben. „ Es gibt eine Amtshaftungsklage, weil die Organe der Republik aus unserer Sicht versagt haben“, bestätigt FPÖ- Generalsekretär Christian Hafenecker die Klage gegenüber der „ Krone“. Hafenecker sieht die Republik in der Verantwortung, weil Unregelmäßigkeiten seitens der Behörden die Wiederholung der Stichwahl erst notwendig gemacht haben.
„ Keine angenehme Sache, aber notwendig“
Der Wahlkampf für die Wiederholung der Stichwahl hat der FPÖ zusätzliche Kosten in der Höhe von 3,4 Millionen Euro verur-
Es geht uns darum, dass wir die zusätzlichen Kosten, die durch den zusätzlichen Wahlgang entstanden sind, refundiert bekommen. FPÖ- Generalsekretär Christian Hafenecker
sacht. Und diese hätte man jetzt gerne wieder zurück. „ Die Republik zu klagen ist nie eine angenehme Sache, das ist uns vollkommen bewusst“, räumt der FPÖ- General ein. Nichtsdestotrotz sei diese notwendig, „ damit wir die zusätzlichen Kosten, die durch den zusätzlichen Wahlgang entstanden sind, refundiert bekommen“, sagt Hafenecker.
Eingebracht hat die Klage der FPÖ- Bundesvorstand. Vertreten wird die Partei durch Ex- Justizminister Dieter Böhmdorfer.
Die Anfechtung der Stichwahl vor dem Verfassungsgerichtshof war ein voller Erfolg für die FPÖ. Jetzt versuchen es die Freiheitlichen mit einer Schadenersatzklage gegen die Republik. Wer diesen Prozess gewinnen wird, ist noch offen. Für Ex- Justizminister Dieter Böhmdorfer wird es jedenfalls ein gutes Geschäft.