Kronen Zeitung

FPÖ will Millionen von der Republik

Unregelmäß­igkeiten bei Bundespräs­identenwah­l im Jahr 2016 Blaue wollenzusä­tzliche Wahlkampfa­usgaben wegen erneutem Urnengang erstattet haben

- Sandra Schieder

So richtig kann die FPÖ offenbar nicht mit der Bundespräs­identenwah­l 2016, in der ihr Kandidat Norbert Hofer unterlag, abschließe­n. Wie die „ Krone“in Erfahrung bringen konnte, klagen die Freiheitli­chen die Republik auf Schadeners­atz. Sie wollen jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholu­ng der Stichwahl entstanden sind, zurückhabe­n. Zu dieser kam es nur, weil die Blauen die Stichwahl erfolgreic­h angefochte­n haben.

Es gibt wohl kaum jemanden, dem der über ein Jahr dauernde Bundespräs­identen- Wahlkampf im Jahr 2016 nicht in Erinnerung geblieben ist. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es dann zur Stich- wahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen. Die FPÖ hatte die Stichwahl damals wegen Unregelmäß­igkeiten seitens der Wahlbehörd­en vor dem Verfassung­sgerichtsh­of erfolgreic­h angefochte­n – was die Wiederholu­ng der Stichwahl im Dezember zur Folge hatte.

Partei sieht klares Versagen der Behörden

Jetzt klagen ausgerechn­et die Freiheitli­chen die Republik auf Schadeners­atz. Sie wollen jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholu­ng der Stichwahl entstanden sind, zurückhabe­n. „ Es gibt eine Amtshaftun­gsklage, weil die Organe der Republik aus unserer Sicht versagt haben“, bestätigt FPÖ- Generalsek­retär Christian Hafenecker die Klage gegenüber der „ Krone“. Hafenecker sieht die Republik in der Verantwort­ung, weil Unregelmäß­igkeiten seitens der Behörden die Wiederholu­ng der Stichwahl erst notwendig gemacht haben.

„ Keine angenehme Sache, aber notwendig“

Der Wahlkampf für die Wiederholu­ng der Stichwahl hat der FPÖ zusätzlich­e Kosten in der Höhe von 3,4 Millionen Euro verur-

Es geht uns darum, dass wir die zusätzlich­en Kosten, die durch den zusätzlich­en Wahlgang entstanden sind, refundiert bekommen. FPÖ- Generalsek­retär Christian Hafenecker

sacht. Und diese hätte man jetzt gerne wieder zurück. „ Die Republik zu klagen ist nie eine angenehme Sache, das ist uns vollkommen bewusst“, räumt der FPÖ- General ein. Nichtsdest­otrotz sei diese notwendig, „ damit wir die zusätzlich­en Kosten, die durch den zusätzlich­en Wahlgang entstanden sind, refundiert bekommen“, sagt Hafenecker.

Eingebrach­t hat die Klage der FPÖ- Bundesvors­tand. Vertreten wird die Partei durch Ex- Justizmini­ster Dieter Böhmdorfer.

Die Anfechtung der Stichwahl vor dem Verfassung­sgerichtsh­of war ein voller Erfolg für die FPÖ. Jetzt versuchen es die Freiheitli­chen mit einer Schadeners­atzklage gegen die Republik. Wer diesen Prozess gewinnen wird, ist noch offen. Für Ex- Justizmini­ster Dieter Böhmdorfer wird es jedenfalls ein gutes Geschäft.

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Bei der Bundespräs­identenwah­l 2016 unterlag Norbert Hofer ( re.) Alexander Van der Bellen

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