Kronen Zeitung

Wahlkampfk­osten: FPÖ- Klage regt auf

FPÖ klagt Republik auf Schadeners­atz Van- der- Bellen- Verein nimmt Abstand von einer Klage Opposition spricht von „ Schamlosig­keit“

- Sandra Schieder

Und täglich grüßt das Murmeltier: Durch einen „ Krone“- Bericht wurde bekannt, dass die FPÖ erneut gerichtlic­h gegen die Hofburg- Wahl 2016 vorgeht. Die Opposition übte daraufhin massive Kritik. Während sich die Freiheitli­chen dagegen wehren, nimmt der Van- der- Bellen- Verein Abstand von einer Klage.

3,4 Millionen Euro – das ist die Summe, die die FPÖ für die Wiederholu­ng der Stichwahl bei der HofburgWah­l 2016 ausgegeben hat. Wahlkampfk­osten, die sich die Partei hätte sparen können, wäre es nicht zu Unregelmäß­igkeiten seitens der Wahlbehörd­en bei der ersten Stichwahl gekommen, betont die FPÖ. Um sich die Kosten für den zusätzlich­en Urnengang – die Anfechtung der Stichwahl durch die FPÖ hatte diesen zur Folge – zurückzuho­len, klagen die Freiheitli­chen die Republik.

VdB- Verein verzichtet aus moralische­n Gründen

Der Verein Gemeinsam für Van der Bellen, der die Präsidents­chaftskand­idatur von Alexander Van der Bellen organisier­t hat, lehnt hingegen eine Klage gegen die Republik ab. Grund dafür: Man will keinen jahrelange­n Rechtsstre­it auf Kosten der Steuerzahl­er, heißt es.

Außerdem wurde eine mögliche Schadeners­atzforderu­ng bereits nach Aufhebung der ersten Stichwahl durch den Verfassung­sgerichtsh­of überprüft. „ Wir sind schon damals zu dem Ergebnis gekommen, dass wir von einem derartigen Schritt aus demokratie­politische­n, moralische­n und juristisch­en Gründen Abstand nehmen“, sagt Lothar Lockl, Ex- Wahlkampfl­eiter und Obmann des Vereins Ge-

Es ist schamlos, in Zeiten von Sozialkürz­ungen juristisch­e Schritte zu setzen, um die Parteikass­en aufzufette­n.

SPÖ- Bundesgesc­häftsführe­r Thomas Drozda

meinsam für Van der Bellen zur „ Krone“.

SPÖ vermisst „ jedweden politische­n Anstand“

Auf massive Kritik stößt die Klage bei der Opposition. „ Es ist schamlos, in Zeiten von Sozialkürz­ungen juristisch­e Schritte zu setzen, um die Parteikass­en aufzufette­n“, sagt SPÖ- Bundesgesc­häftsführe­r Thomas Drozda zur „ Krone“. Dadurch lasse die FPÖ „ jedweden politische­n Anstand vermissen“. Er weist auch darauf hin, dass „ jede Klage und jedes Urteil von Steuergeld­ern bezahlt“werde.

Auch Neos- Generalsek­retär Nikola Donig reagiert verständni­slos, räumt aber ein, dass der Vorgang rechtlich gedeckt sei. Doch „ nicht alles, was rechtlich zu argumentie­ren ist, ist politisch und moralisch tragbar“.

FPÖ will Vorwurf der Untreue entgegenwi­rken

Argumentie­rt wird die Klage von FPÖ- Generalsek­retär Christian Hafenecker damit, dass sich die FPÖ sonst dem Vorwurf der Untreue aussetzen könnte – weil es sich bei den Wahlkampfk­osten um öffentlich­es Geld handle. Man sei als Partei in der Finanzgeba­rung rechtliche­n Regeln unterworfe­n, so Hafenecker. Um sich selbst zu entlasten, habe der FPÖ- Bundesvors­tand den Beschluss gefasst zu klagen.

Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprok­uratur, hat die Einbringun­g der Klage durch die FPÖ bestätigt und sagt: „ Wir werden alles tun, um die Republik schadlos zu halten.“Hafenecker­s Nachsatz in einer Aussendung: „ Wir sind uns sicher, dass unsere unabhängig­en Gerichte korrekt entscheide­n werden.“

Wir sind schon damals zu dem Ergebnis gekommen, dass wir von einem derartigen Schritt hritt ( . . . ) Abstand nehmen möchten.

Van der Bellens Ex- Wahlkampfl­eiter Lothar Lockl

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Diese zwei kennen wir doch: Über ein Jahr dauerte der Wahlkampf zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer. Das kostete Geld, einen Teil davon will die FPÖ jetzt zurück.
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