Eurofighter-U-Ausschuss: Der Aktenstreit geht weiter
Finanzprokuratur muss alle Unterlagen liefern
Im Aktenstreit zwischen dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss und der Finanzprokuratur hat der Verfassungsgerichtshof jetzt eine Entscheidung getroffen. Und zwar ist die Finanzprokuratur verpflichtet, dem U-Ausschuss alle Akten und Unterlagen vorzulegen, die die Taskforce Eurofighter betreffen. Gelöst scheint der Streit deswegen aber nicht. Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, bleibt auch nach dem Spruch der Meinung, dem U-Ausschuss bestimmte Unterlagen nicht liefern zu müssen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, kann der VfGH erneut angerufen werden.