Pflegeregress und Pfandrecht
Schon seit dem 1. Jänner ist der Pflegeregress – Kosten gegen vorhandenes Vermögen bzw. Zahlung durch Erben – Geschichte. Bis auf Wien negierten alle Bundesländer diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der sogar Rückabwicklung verlangt. Jetzt sprach ein Welser Gericht erstmals Klartext, erließ einer Oberösterreicherin (Anwalt Johann Schilchegger, Sbg.) Forderungen und lässt auch das Pfandrecht in Höhe von 70.000 Euro auf eine geerbte Liegenschaft löschen.