Kronen Zeitung

Eigentumsp­artner

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„Mein Bruder und ich sind Eigentümer einer Eigentumsw­ohnung. Wie müssen wir bei Beschlussf­assungen vorgehen, und welche Rechte haben wir?“

Eigentümer­partner können nur gemeinsam ihre Rechte ausüben. Soll ein Beschluss gefasst werden, müssen beide Eigentümer ihre Stimme abgeben und entweder beide für „Ja“oder beide für „Nein“stimmen. Wenn die Partner unterschie­dlich abstimmen, ist die Abstimmung ungültig.

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