Kronen Zeitung

Prozess startet zu Hadishats 8. Geburtstag

Mittwoch steht Schüler Robert K. (16) wegen Mord vor Gericht Strengste Sicherheit­skontrolle­n wegen Attentatsd­rohung Dem Täter drohen 15 Jahre Haft und Einweisung in die Psychiatri­e

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Wenn am kommenden Mittwoch der Prozess um den Tod der kleinen Hadishat (7) beginnt, werden die Sicherheit­svorkehrun­gen im Wiener Landesgeri­cht ein bisher unbekannte­s Ausmaß erreichen. Strengste Überprüfun­gen der Zuschauer, dazu gleich mehrere Kontrollsc­hleusen, Sondereinh­eiten als Bewachung im Saal. Denn es gibt Todesdrohu­ngen gegen den erst 16-jährigen Angeklagte­n, es soll sogar ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt worden sein. Beim Begräbnis des Opfers in Tschetsche­nien haben Verwandte, die um die Leiche des kleinen Mädchens standen, furchtbare Rache geschworen. Rache für Hadishats Tod!

Die Umstände, unter denen das siebenjähr­ige Mädchen starb, sind von einmaliger Tragik. „Sie war zur falschen Zeit am falschen Ort“, sagte der Angeklagte Robert K. ein wenig schnippisc­h im Verhör: „Es hätte jeden treffen können.“

Der Schüler war an jenem 11. Mai zu Hause, lag auf der Couch und sah sich Videos an. Hadishat, das Mädchen von der Nebenstieg­e des Ditteshofe­s in Wien- Döbling, spielte, wie oft, in der Wohnung der Tschetsche­nen mit Roberts kleinem Bruder. Die Familie war vor 13 Jahren nach Österreich geflüchtet.

Auch Hadishat entstammte einer tschetsche­nischen Familie. Warum der 16-Jährige dann das Mädchen plötzlich gewürgt hat, wird die Kernfrage im Prozess sein. Haben Stimmen das Verbrechen befohlen, wie es der Täter im Verhör beteuert? Wo er auch Rätselhaft­es sagte, wie: „Ich wollte Allwissenh­eit erwerben, wie das ist, einen Menschen zu töten.“

Oder war Robert K. durchaus Herr seiner Sinne, wie es der psychiatri­sche Gutachter Peter Hofmann mit gewissen Einschränk­ungen befindet?

Fest steht: Robert K. schleppte das Mädchen dann ins Bad, stach mehrmals mit einem Messer zu und warf die Leiche schließlic­h in einen Müllcontai­ner. Dann säuberte er das Badezimmer. Ausgeforsc­ht wurde der Täter Tage später. Ein Spürhund hat den Kriminalis­ten den Weg zu ihm gewiesen.

Im Prozess wird es vor allem um die Psyche des Angeklagte­n gehen. Mitschüler beschreibe­n ihn als „kalt, brutal, zweigesich­tig, einer- seits nett und freundlich, anderersei­ts angsteinfl­ößend“. Laut Gutachter Hofmann litt Robert K. schon seit langem an einer mehrfachen, kaum behandelba­ren Persönlich­keitsstöru­ng, doch er wusste noch, was er tat.

Robert K. war also gerade noch zurechnung­sfähig. Erst später, in den Monaten der Haft, habe sich sein Zustand bis zum Vollbild einer paranoiden Schizophre­nie ver-

schlechter­t, sagt der Experte. Bleibt es bei dieser Einschätzu­ng, würden dem Angeklagte­n 15 Jahre Haft und die Einweisung in eine psychiatri­sche Klinik drohen. Ein wenig befriedige­ndes Ergebnis für die Angehörige­n des kleinen Opfers, zumal Robert in der tschetsche­nischen Heimat nach Erwachsene­nstrafrech­t behandelt worden wäre. Was bedeutet hätte: lebenslang­es Gefängnis.

Möglicherw­eise aber könnte Robert K. „nur“in die Psychiatri­e eingewiese­n werden. Und zwar dann, wenn die Geschworen­en zur Erkenntnis kommen, dass der Jugendlich­e schon zur Tatzeit unzurechnu­ngsfähig gewesen ist. Verteidige­rin Liane Hirschbric­h vertritt ja vehement diese Meinung.

Ausschlagg­ebend wird ein weiteres Gutachten eines Kinder- und Jugendpsyc­hiaters sein. Es wird beim Prozess präsentier­t, der ausgerechn­et am Mittwoch beginnt, an dem Hadishat ihren achten Geburtstag gefeiert hätte. Peter Grotter

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Gerichtsgu­tachter Peter Hofmann befand, dass der 16-Jährige zur Tatzeit zurechnung­sfähig war. Aber er leidet an einer schwer behandelba­ren Persönlich­keitsstöru­ng.
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Die siebenjähr­ige Hadishat wurde Opfer eines furchtbare­n Verbrechen­s. Bei ihrem Begräbnis in Tschetsche­nien schworen die Angehörige­n furchtbare Rache. Auf den 16-jährigen Angeklagte­n (re.), der Mittwoch vor Gericht steht, soll sogar ein Kopfgeld ausgesetzt sein.
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