Kronen Zeitung

Vom Ausgehverb­ot zur Anwesenhei­tspflicht

- Doris Vettermann

Da ist der FPÖ eine echte Spitzfindi­gkeit gelungen: Aus der ursprüngli­ch geforderte­n Ausgangssp­erre soll eine Anwesenhei­tspflicht in Asylquarti­eren werden. Unter dem Strich bedeutet das das Gleiche. Bundeskanz­ler Sebastian Kurz ( ÖVP) betont jedoch, dass ein Freiheitse­ntzug rechtlich nicht möglich ist. Es wird also auf strengere Kontrollen und Ausgehsper­ren nach dem Jugendschu­tzgesetz hinauslauf­en.

Das Vorgehen ist nicht neu: Passt ein Wort nicht, wird es ausgetausc­ht. So soll aus der von der FPÖ geforderte­n Ausgangssp­erre nun eine Anwesenhei­tspflicht werden. Mit dieser Bezeichnun­g kann sich auch Regierungs­chef Sebastian Kurz anfreunden.

Das Kanzleramt versucht nun klarzustel­len: Einen Freiheitse­ntzug wird es nicht geben, eine strengere Hausordnun­g aber sehr wohl. „ Auf Basis der Grundrecht­e sehen wir hier Spielraum für klarere Regeln“, sagt der Kanzler.

Derzeit seien die Hausordnun­gen von Quartier zu Quartier und von Bundesland zu Bundesland unterschie­dlich. In den Bundes- quartieren gibt es allerdings jetzt schon Vorgaben für die Anwesenhei­t. Juristen sehen eine strikte Ausgangssp­erre skeptisch.

Dass dies rechtlich nicht möglich ist, weiß auch Bundeskanz­ler Sebastian Kurz. Das Innenminis­terium wurde nun beauftragt zu prüfen, was in dieser Frage möglich ist. Herauskomm­en werden strengere Kontrollen in den Flüchtling­sunterkünf­ten, eine Konkretisi­erung der Nachtruhez­eiten und ein Übernehmen der Regeln jener Bundesländ­er, die am konsequent­esten vorgehen.

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In den Flüchtling­squartiere­n soll es künftig strengere Kontrollen geben.

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