Vom Ausgehverbot zur Anwesenheitspflicht
Da ist der FPÖ eine echte Spitzfindigkeit gelungen: Aus der ursprünglich geforderten Ausgangssperre soll eine Anwesenheitspflicht in Asylquartieren werden. Unter dem Strich bedeutet das das Gleiche. Bundeskanzler Sebastian Kurz ( ÖVP) betont jedoch, dass ein Freiheitsentzug rechtlich nicht möglich ist. Es wird also auf strengere Kontrollen und Ausgehsperren nach dem Jugendschutzgesetz hinauslaufen.
Das Vorgehen ist nicht neu: Passt ein Wort nicht, wird es ausgetauscht. So soll aus der von der FPÖ geforderten Ausgangssperre nun eine Anwesenheitspflicht werden. Mit dieser Bezeichnung kann sich auch Regierungschef Sebastian Kurz anfreunden.
Das Kanzleramt versucht nun klarzustellen: Einen Freiheitsentzug wird es nicht geben, eine strengere Hausordnung aber sehr wohl. „ Auf Basis der Grundrechte sehen wir hier Spielraum für klarere Regeln“, sagt der Kanzler.
Derzeit seien die Hausordnungen von Quartier zu Quartier und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den Bundes- quartieren gibt es allerdings jetzt schon Vorgaben für die Anwesenheit. Juristen sehen eine strikte Ausgangssperre skeptisch.
Dass dies rechtlich nicht möglich ist, weiß auch Bundeskanzler Sebastian Kurz. Das Innenministerium wurde nun beauftragt zu prüfen, was in dieser Frage möglich ist. Herauskommen werden strengere Kontrollen in den Flüchtlingsunterkünften, eine Konkretisierung der Nachtruhezeiten und ein Übernehmen der Regeln jener Bundesländer, die am konsequentesten vorgehen.