Kronen Zeitung

Strache- Vorstoß ohne Chance

FPÖ will keine Türken mehr einbürgern Experten: „ Rechtlich unmöglich“

- Klaus Knittelfel­der

Nach einem Ausritt von Vizekanzle­r Heinz- Christian Strache im Streit um türkische Doppelpäss­e kalmierte der Kanzler: Man werde lediglich prüfen, ob die Einbürgeru­ngen von Türken ausgesetzt werden können. Laut Experten ist Straches Vorhaben nicht umsetzbar.

Nichts war es mit der Weihnachts­ruhe rund um den letzten Ministerra­t dieses Jahres, da half auch der im Anschluss an die Sitzung geplante „ Umtrunk“nichts.

Denn am Vorabend der letzten großen türkis- blauen Zusammenku­nft dieses Jahres unternahm Vizekanzle­r Heinz- Christian Strache einen heiklen Vorstoß: Im Streit um türkische Doppelpäss­e reagierte er auf die blaue Niederlage vor dem Verfassung­sgerichtsh­of mit der Forderung nach einem Einbürgeru­ngs- Stopp für Türken. Dieser solle so lange bestehen, bis eine Zusammenar­beit mit türkischen Behörden möglich ist.

„ Ein Appell an Länder, mehr aber auch nicht“

Kanzler Sebastian Kurz konkretisi­erte beim Ministerra­t: „ Innenminis­ter Herbert Kickl prüft das Vorgehen im Zusammenha­ng mit der Türkei“, weil es derzeit keinen zufriedens­tellenden Informatio­nsfluss gebe. Danach gefragt, ob dies ein Aussetzen der Verleihung rot- weiß- roter Pässe bedeute, sagte der Kanzler, dass man „ die Möglichkei­ten prüft“. Einen Stopp wie der Vizekanzle­r tags zuvor forderte Kurz indes nicht.

Und das wohl aus gutem Grund, wie Experten auf „ Krone“- Anfrage erklären. Schließlic­h ist der StracheVor­stoß laut dem renommiert­en Verfassung­srechtler Bernd- Christian Funk „ rechtlich schlichtwe­g nicht umzusetzen“. Einer der Gründe dafür: „ Für die Verleihung von Staatsbürg­erschaften sind die Länder zuständig, die Regierung kann also höchstens einen Appell an die Länder richten, mehr aber auch nicht.“Bundesgese­tzlich festzuhalt­en, dass die Türkei bei Staatsbürg­erschaften ausgeklamm­ert werden soll, „ wäre diskrimini­erend, unverhältn­ismäßig und daher auch nicht grundrecht­lich haltbar“. Verfassung­sexperte Theo Öhlinger pflichtet Funk vollinhalt­lich bei und fasst zusammen: „ Das lässt sich keinesfall­s machen.“

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